Hauptversammlung der Lang & Schwarz Wertpapier AG am 25.06.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des
Vorstands, des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und
des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2008
Zustimmung
Begründung: Zwar konnte die Gesellschaft nur auf Grund der Auflösung von Rückstellungen i.H.v. 3,7 Mio. € einen Jahresüberschuss i.H.v. 1,8 Mio. erwirtschaften. Dies scheint aber überwiegend den schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geschuldet. Insbesondere das Segment Tradecenter Aktien scheint sich wieder zu erholen. Positiv ist, dass die variable Vergütung von 330 Mio. im Vorjahr auf 0,-- reduziert wurde und nur noch das Fixgehalt von je 275.000,-- bezahlt wird. Allerdings erhoffen wir uns auf der HV Aussagen zu den Kriterien für die variable Vergütung, die im letzten Jahr zurückgehalten wurden.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2008
Zustimmung
Begründung: Dem Aufsichtsrat kann die Entastung erteilt werden, da dieser seine Kontrollfunktion gewissenhaft ausgefüllt und dem Vorstand mit seinem Rat unterstützt hat.
TOP 4
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Gegen Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken.
TOP 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71
Abs. 1 Nr. 7 AktG
Zustimmung
Begründung: Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien entspricht dem Gesetz, ist heute allgemein üblich und sollte als Vorratsbeschluss verstanden werden.
TOP 6
Beschlussfassung über den Wechsel der Notierung der Aktien der Gesellschaft
vom regulierten Markt in den Teilbereich des Open Market \'Entry Standard\'
(\"Notierungs-Segmentswechsel\")
Noch offen
Begründung: Ein Segmentwechsel in ein weniger reguliertes Segment wird von der SdK grundsätzlich negativ bewertet. Auf der HV ist zu erfragen, ob der Nutzen des Segmentwechsels dieses Minus an Transparenz für die Aktionäre ausgleichen kann.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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