Hauptversammlung der CANCOM IT Systeme AG am 24.06.09 Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2008, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2008, jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB bzw. § 315 Abs. 4 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Vor dem Hintergrund der derzeitigen gesamtwirtschaftlichen Situation und ihrer Gefahren ist der Vorschlag, den Jahresüberschuss 2008 und den Gewinnvortrag des Vorjahres auf neue Rechnung vorzutragen, nicht zu beanstanden.
TOP 3
Beschluss über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat auch in 2008 erfolgreich gearbeitet. Ausserdem ist das Unternehmen gut für die Zukunft aufgestellt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Der AR hat den Vorstand angemessen überwachend und beratend begleitet.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl des vorgeschlagenen Abschlussprüfers bestehen keine Bedenken.
TOP 6
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Satzungsänderung soll im Hinblick auf die Gesetzesänderung durch das Risikobegrenzungsgesetz vom 12.8.2008 bezüglich der gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeit (Ergänzung) vorgenommen werden. Dagegen bestehen keine Bedenken.
TOP 7
Beschlussfassung über die Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Zustimmung
Begründung: Gegen die Nachwahl von Frau Regina Weinmann als AR-Mitglied bestehen keine Bedenken.
TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Zustimmung
Begründung: Gegen den Vorschlag bestehen keine Bedenken, da insbesondere in Bezug auf den Bezugsrechtsausschlusses § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz eingehalten werden soll.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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