Hauptversammlung der Patrizia Immobilien AG am 23.06.09 Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PATRIZIA Immobilien AG zum 31. Dezember 2008, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2008, des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2008 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der PATRIZIA Immobilien AG
Zustimmung
Begründung:
Vor dem Hintergrund eines Konzernjahresfehlbetrages von (-) 34,1 Mio. € (i.V. + 48,0 Mio. €) ist es angemessen, den Bilanzgewinn der AG von 31,1 Mio. € auf neue Rechnung vorzutragen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung:
Gegen die Entlastung des Vorstands bestehen keine Bedenken.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung:
Gegen die Entlastung des Aufsichtsrats bestehen keine Bedenken.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung:
Die vorgeschlagene Abschluss- und Konzernabschlussprüferin zählt zu den großen internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts
Zustimmung
Begründung:
Es ist grundsätzlich kein Verstoß gegen § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erkennbar.
Bezüglich der Erwerbsmodalitäten heißt es: \"Die Gesellschaft soll ferner zum Erwerb von Aktien unter Einsatz von Derivaten in Form von Put- oder Call-Optionen bzw. einer Kombination aus beiden ermächtigt werden\". Diese Modalitätserweiterung sollte zumindest hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit auf der kommenden HV insbesondere im Interesse der Kleinaktionäre zur Schaffung der nötigen Verständnisvorausssetzungen für eine Abstimmung hinterfragt werden.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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