Hauptversammlung der alstria office REIT-AG am 10.06.09
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses und der Lageberichte für die alstria office REIT-AG und
den Konzern zum 31. Dezember 2008 sowie des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des
Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Es soll der gesamte Bilanzgewinn i.H.v. 28,5 Mio ausgeschüttet werden. Dies entspricht einer Dividende von 0,52 € (Vj.: 0,51 €) je Aktie.
Angesichts eines positiven operativen Cash Flow
von 40 Mio. ist diese hohe Ausschüttung trotz eines negativen
Nettoergebnisses von 56 Mio. € vertretbar.
TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat die Umsatz- und Nettomieterträge um jew. ca. 23 %
gesteigert. Das operative Ergebnis stieg sogar um 25 %. Demgegenüber
sank das Konzernergebnis zwar drastisch von + 52,8 Mio auf - 56 Mio.,
aber dieser Rückgang beruht im Wesentlichen auf Abwertungen des
Immobilienbestandes um 88 Mio. Bei einem Immobilienwert von 1.800 Mio.
geben diese Abwertungen noch keinen Anlass zur Sorge. Die eingeschlagene
Strategie \"kaufen und verwalten\" mit langfristiger Bindung verlässlicher
Kunden erweist sich bisher als recht krisenstabil.
TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig und ungewöhnlich oft getroffen, seine Kontrollfunktion intensiv ausgefüllt und den Vorstand mit seinem Rat unterstützt. Der Bericht ist sehr ausführlich und gibt ein gutes
Bild von der Arbeit des Aufsichtsrates und der Ausschüsse wieder. Vor
allem die strategische Ausrichtung der Gesellschaft mit Blick auf die
weltweite Finanzkrise wurde sehr eingehend erörtert.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2009 und die prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2009
Zustimmung
Begründung: Gegen die Bestellung der PricewaterhouseCoopers AG zum Abschlussprüfer sind keine Anhaltspunkte ersichtlich.
TOP 6
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Zustimmung
Begründung: Herr Lee ist als Real Estate Investment Manager der Natixis Capital Partners Limited hinreichend fachlich qualifiziert für die Aufgaben
eines Aufsichtsrates. Er ist der 3. Vertreter des Hauptaktionärs Captiva
Holding (61 % Aktienanteil). Durch seine Bestellung wird die
Eigentümerstruktur der Gesellschaft im 6-köpfigen Aufsichtsrat
angemessen berücksichtigt. Künftig wird jedoch zu beachten sein, dass
keine weitere Erhöhung der Zahl der Captiva / Natixis - Vertreter im AR
erfolgt, da dann eine Benachteiligung der restlichen Aktionäre zu
befürchten wäre.
TOP 7
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft weist selbst darauf hin, dass die Liquidität z.Z. eher knapp ist. Aus diesem Grund will sie ja auch statt der Bardividende eine
liquiditätsschonende Sachdividende anbieten. Ein Aktienrückkauf würde
die Liquidität aber noch weiter verringern und ist daher wenig
realistisch. Außerdem widerspricht sich der TOP inhaltlich mit der Absicht der
Kapitalbeschaffung in TOP 8: Wenn Kapital benötigt wird, kann nicht
gleichzeitig Kapital für Aktienrückkäufe aufgewendet werden.
TOP 8
Ermächtigung zur Ausgabe von Wandlungs- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen und Schaffung bedingter Kapitalia
Ablehnung
Begründung: Da sich die Kapitalbedarf (TOP 8) und die gleichzeitige
Kapitalverwendung für Aktienrückkäufe (TOP 7) inhaltlich widersprechen,
lehnt die SdK diese Kombination prinzipiell ab. Dass die Gesellschaft
ihre Kapitalausstattung in der derzeitigen Situation angemessen erhöhen
möchte, ist zwar nachvollziehbar und im Grunde auch sinnvoll. Die
vorgeschlagenen Mittel dazu sind aber vielschichtig, sehr komplex und
unübersichtlich. Sie ermöglichen ein Wahlrecht unterschiedlichster
Kapitalbeschaffungsmaßnahmen mit jeweils verschiedenen Ausgestaltungen.
Hier wäre ein transparenterer Weg, z.B. über eine \"normale\"
Kapitalerhöhung oder über eine deutliche Verringerung der Dividende zu
bevorzugen.
TOP 9
Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung im Hinblick auf die
Regeln zur Einberufung und Teilnahme an der Hauptversammlung
Zustimmung
Begründung: Da es sich hier jedoch lediglich um kleinere redaktionelle
Änderungen zum Verfahren handelt, bestehen gegen die Änderungen keine
Bedenken.
TOP 10
Änderung der Satzung im Hinblick auf die Zahlung einer Sachdividende
Zustimmung
Begründung: Die Alternative einer Sachdividende ist nach § 58 Abs. 5 AktG
ausdrücklich möglich, wenn dies die Satzung vorsieht.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
|