Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 10.06.09



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Hauptversammlung der alstria office REIT-AG am 10.06.09

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und der Lageberichte für die alstria office REIT-AG und den Konzern zum 31. Dezember 2008 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Es soll der gesamte Bilanzgewinn i.H.v. 28,5 Mio ausgeschüttet werden. Dies entspricht einer Dividende von 0,52 € (Vj.: 0,51 €) je Aktie. Angesichts eines positiven operativen Cash Flow von 40 Mio. ist diese hohe Ausschüttung trotz eines negativen Nettoergebnisses von 56 Mio. € vertretbar.

TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat die Umsatz- und Nettomieterträge um jew. ca. 23 % gesteigert. Das operative Ergebnis stieg sogar um 25 %. Demgegenüber sank das Konzernergebnis zwar drastisch von + 52,8 Mio auf - 56 Mio., aber dieser Rückgang beruht im Wesentlichen auf Abwertungen des Immobilienbestandes um 88 Mio. Bei einem Immobilienwert von 1.800 Mio. geben diese Abwertungen noch keinen Anlass zur Sorge. Die eingeschlagene Strategie \"kaufen und verwalten\" mit langfristiger Bindung verlässlicher Kunden erweist sich bisher als recht krisenstabil.

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig und ungewöhnlich oft getroffen, seine Kontrollfunktion intensiv ausgefüllt und den Vorstand mit seinem Rat unterstützt. Der Bericht ist sehr ausführlich und gibt ein gutes Bild von der Arbeit des Aufsichtsrates und der Ausschüsse wieder. Vor allem die strategische Ausrichtung der Gesellschaft mit Blick auf die weltweite Finanzkrise wurde sehr eingehend erörtert.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009 und die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2009

Zustimmung
Begründung: Gegen die Bestellung der PricewaterhouseCoopers AG zum Abschlussprüfer sind keine Anhaltspunkte ersichtlich.

TOP 6
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Zustimmung
Begründung: Herr Lee ist als Real Estate Investment Manager der Natixis Capital Partners Limited hinreichend fachlich qualifiziert für die Aufgaben eines Aufsichtsrates. Er ist der 3. Vertreter des Hauptaktionärs Captiva Holding (61 % Aktienanteil). Durch seine Bestellung wird die Eigentümerstruktur der Gesellschaft im 6-köpfigen Aufsichtsrat angemessen berücksichtigt. Künftig wird jedoch zu beachten sein, dass keine weitere Erhöhung der Zahl der Captiva / Natixis - Vertreter im AR erfolgt, da dann eine Benachteiligung der restlichen Aktionäre zu befürchten wäre.

TOP 7
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft weist selbst darauf hin, dass die Liquidität z.Z. eher knapp ist. Aus diesem Grund will sie ja auch statt der Bardividende eine liquiditätsschonende Sachdividende anbieten. Ein Aktienrückkauf würde die Liquidität aber noch weiter verringern und ist daher wenig realistisch. Außerdem widerspricht sich der TOP inhaltlich mit der Absicht der Kapitalbeschaffung in TOP 8: Wenn Kapital benötigt wird, kann nicht gleichzeitig Kapital für Aktienrückkäufe aufgewendet werden.

TOP 8
Ermächtigung zur Ausgabe von Wandlungs- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen und Schaffung bedingter Kapitalia

Ablehnung
Begründung: Da sich die Kapitalbedarf (TOP 8) und die gleichzeitige Kapitalverwendung für Aktienrückkäufe (TOP 7) inhaltlich widersprechen, lehnt die SdK diese Kombination prinzipiell ab. Dass die Gesellschaft ihre Kapitalausstattung in der derzeitigen Situation angemessen erhöhen möchte, ist zwar nachvollziehbar und im Grunde auch sinnvoll. Die vorgeschlagenen Mittel dazu sind aber vielschichtig, sehr komplex und unübersichtlich. Sie ermöglichen ein Wahlrecht unterschiedlichster Kapitalbeschaffungsmaßnahmen mit jeweils verschiedenen Ausgestaltungen. Hier wäre ein transparenterer Weg, z.B. über eine \"normale\" Kapitalerhöhung oder über eine deutliche Verringerung der Dividende zu bevorzugen.

TOP 9
Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung im Hinblick auf die Regeln zur Einberufung und Teilnahme an der Hauptversammlung

Zustimmung
Begründung: Da es sich hier jedoch lediglich um kleinere redaktionelle Änderungen zum Verfahren handelt, bestehen gegen die Änderungen keine Bedenken.

TOP 10
Änderung der Satzung im Hinblick auf die Zahlung einer Sachdividende

Zustimmung
Begründung: Die Alternative einer Sachdividende ist nach § 58 Abs. 5 AktG ausdrücklich möglich, wenn dies die Satzung vorsieht.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.