Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 10.06.09



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Hauptversammlung der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG am 10.06.09

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Die Mitglieder des Vorstand sind ihren Aufgaben stets nachgekommen. Auch wenn das negative Ergebnis eine Entlastung eher in Frage stellt, ist hier zu berücksichtigen, dass sich die gesamte Branche in einem verlustbehafteten Markt bewegt. Die Ursachen für das negative Ergebnis liegen weniger im Management als vielmehr in den politischen Vorgaben, dem Konsumverhalten der Bürger und auch in den finanziellen Möglichkeiten der einzelnen Haushalte. Es ist erkennbar, dass der Vorstand bereits die Weichen für eine neue Ausrichtung des Konzerns gestellt hat.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Aufgaben der Beratung und Überwachung des Vorstands aus Sicht der SdK stets nachgekommen.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Der Wahl des Abschlussprüfers wird zugestimmt, da gegen die vorgeschlagene Gesellschaft keinerlei Bedenken bestehen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Zustimmung
Begründung: Es gibt keine Bedenken gegen den Vorschlag der Verwaltung.

TOP 6
Beschlussfassung über Satzungsänderung aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes zur Risikobegrenzung

Zustimmung
Begründung: Hier erfolgt die Zustimmung, da keine Bedenken erkennbar sind.

TOP 7
Beschlussfassung über Satzungsänderungen aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Ablehnung
Begründung: Dem vorgeschlagenen Beschluss kann nicht zugestimmt werden, da er die Rechte der Aktionäre insbesondere in Punkt 7 Abs. 3 nicht gleichmäßig berücksichtigt. Wenngleich langfristig davon auszugehen ist, dass der Kommunikationsweg über das Internet zunehmend an Bedeutung gewinnen wird, sieht die SdK die ausschließliche Kommunikation von Mitteilungen der Gesellschaft an die Aktionäre als verfrüht an. Wer des öfteren auf einer Hauptversammlung ist, kann leicht feststellen, dass die Altersstruktur der freien Aktionäre/innen eher im oberen Bereich zu sehen ist. Vielen Aktionären ist derzeit ein Umgang mit dem Internet nicht vertraut oder aber sie meiden bewusst dieses Instrument. Damit würden ihnen zukünftig Mitteilungen der Gesellschaft nicht mehr zugänglich sein und damit eine Ungleichbehandlung der Aktionäre auftreten. Dagegen würde die SdK es begrüßen, wenn die Mitteilungen der Gesellschaft \"wahlweise oder \"zusätzlich\" im Wege der elektronischen Kommunikation an die Aktionäre z. B. durch Anmeldung des Aktionärs auf der Homepage der Gesellschaft gehen würden.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.