Hauptversammlung der ADVA AG Optical Networking am 10.06.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses, des Lageberichtes der Gesellschaft und des Konzerns für
das Geschäftsjahr 2008 mit dem Bericht des Aufsichtsrates
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat im Geschäftsjahr
2008 - soweit ersichtlich – erfolgreich gearbeitet. Ausserdem ist das Unternehmen gut aufgestellt für die Zukunft.
TOP 3
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat scheint seine Verpflichtungen zur Kontrolle und
insbesondere auch Beratung des Vorstands im Geschäftsjahr 2008 erfüllt zu
haben. Offensichtlich hat er seinen Anteil am Erfolg des Unternehmens.
TOP 4
Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder
Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK spricht nichts gegen die Wahl von Herrn
Bourigeaud.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des vorgeschlagenen Abschlussprüfers bestehen keine Bedenken.
TOP 6
Schaffung eines weiteren genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum
Bezugsrechtsausschluss und Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Das Bezugsrecht der Aktionäre soll ausgeschlossen werden, ohne
dass hierfür stichhaltige Gründe vorliegen und benannt werden.
TOP 7
Schaffung eines weiteren genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum
Bezugsrechtsausschluss und Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Siehe TOP 6
TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener
Aktien
Ablehnung
Begründung: Nachdem Kapitalerhöhungen und Aktienrückkäufe gleichzeitig
vorgeschlagen werden, ist auch diese Beschlussvorlage grundsätzlich
abzulehnen, da sie in dieser Kombination keinen Sinn machen.
TOP 9
Änderung der Satzung zur Anpassung der Satzung an das Gesetz zur Umsetzung
der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG): Erleichterte Information der Aktionäre
im Wege der elektronischen Übermittlung von Informationen sowie Anpassung
der Bestimmungen zur Fristberechnung und Vollmachtserteilung
Zustimmung
Begründung: Gegen die geplante Satzungsänderung ist aus Sicht der SdK nichts
einzuwenden.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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