Hauptversammlung der OVB Holding AG am 12.06.09
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der OVB Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2008, der Lageberichte der OVB Holding AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2008, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2008
Zustimmung
Begründung: OVB hat im Geschäftsjahr 2008 wieder den Gewinn gegenüber 2007 steigern können. Die Ausschüttungsquote beträgt 68% vom AG-Bilanzgewinn, Bankschulden sind keine vorhanden, der free cash flow rechtfertigt die hohe Ausschüttung zwar nicht,12 Mio. € gegenüber 19 Mio. € geplanter Ausschüttung. Die Netto-Cashposition ist mit 35 Mio. € jedoch noch immer sehr hoch (über 20% der Bilanzsumme). Da die Gesellschaft im Wesentlichen freie Mitarbeiter hat, atmet das System. Das bedeutet, hohe Anzahl von Vertragsabschlüssen, hohe Provision, niedrige Anzahl von Vertragsabschlüssen, niedrige Provision. Ein Einbruch bei den Vertragsabschlüssen in 2009 würde die Kostensituation der Gesellschaft nicht substantiell treffen.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Auch in 2008 wurde wieder eine Umsatzsteigerung im OVB-Konzern erreicht, das Konzernergebnis blieb in etwa konstant, Grund der hohe Schulungsaufwand nach VVG in D und anderen Ländern nach der neuen EU-Richtlinie, die die Schulungskosten mehr als verdoppelt haben + 8 Mio. €, zusätzlich mussten Abschreibungen auf Wertpapiere vorgenommen werden, 2 Mio. €. Jedoch hat die Gesellschaft im Vergleich zu anderen Finanzdienstleistern wie MLP und AWD sehr gut in 2008 abgeschnitten.
TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Die Bezüge der AR-Mitglieder bewegen sich am unteren Rande einer Vergütung vergleichbarer Gesellschaften. Die kommt dadurch zustande, dass die meisten der AR-Mitglieder noch Funktionen bei ihren Muttergesellschaften bekleiden. In der HV wird dennoch die fehlende langfristige Orientierung der variablen Bezüge von Vorstand und AR problematisiert werden.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Lt. Auskunft der Gesellschaft ist PWC seit drei Jahren Abschlussprüfer, hat eine Unabhängigkeitserklärung abgegeben und sich von externer Seite in 2008 entsprechend dem § 57 a WPO einer Qualitätskontrolle unterzogen und wurde zertifiziert. Sie unterhält nach § 55 b WPO ein Qualitätssicherungssystem, das intern und extern überwacht wird.
TOP 6
Zustimmung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien der OVB Holding AG
Ablehnung
Begründung: Zwar ist hier nur ein Vorratsbeschluss angesprochen, da die Gesellschaft lt. Auskunft keine Akquisitionen plant. Die Kurspflege rechtfertigt einen Rückkauf eigener Aktien in keinem Fall, da der Kurs sich vollkommen unabhängig von der generellen Börsenentwicklung seit Jahren nach oben entwickelt. Im Gegenteil sollte die Gesellschaft überlegen, den freeflow-Anteil von zur Zeit 13 % nachhaltig zukünftig zu erhöhen. Aus der letzten Ermächtigung wurde lt. Auskunft der Gesellschaft kein Gebrauch gemacht. Auch die hohe cash- und Wertpapierposition können problemlos bei einer lukrativen Übernahme hinzugezogen werden. Dies ist jedoch nicht geplant und nicht im strategischen Fokus, da die Gesellschaft in der Vergangenheit zumeist organisch intern gewachsen ist.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
|