Hauptversammlung der Beate Uhse AG am 16. Juni 2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2008 der Beate Uhse Aktiengesellschaft mit dem Bericht des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB, Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2008
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008
Noch offen
Begründung: Die Beate Uhse AG befindet sich in einer umfangreichen Restrukturierungsphase. Gleichzeitig befindet sich die gesamte Erotikbranche in konjunkturellen Turbulenzen. Der Vorstand hat Maßnahmen ergriffen, um die Probleme in den Griff zu bekommen. Gegen eine Entlastung des Vorstandes gibt es keine Einwände.
TOP 3
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Kontrollaufgaben wahrgenommen und einen AR-Bericht erstellt, der die gegenwärtige schwierige Lage der Gesellschaft sehr ausführlich darstellt. Es gibt keine Anhaltspunkte, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrates sprechen.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des Abschlussprüfers Ernst & Young gibt es keine Einwände.
TOP 5
Ermächtigung zum Erwerb von Aktien der Beate Uhse Aktiengesellschaft durch die Gesellschaft
Ablehnung
Begründung: Die gegenwärtige wirtschaftliche Situation der Beate Uhse AG ist nicht dazu geeignet, eigene Aktien zu erwerben. Aus diesem Grund wird der Vorratsbeschluss gem. TOP 5 abgelehnt.
TOP 6
Satzungsänderung § 13 Absatz 4 Stimmrechtsvertreter
Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Gründe, die gegen eine Zustimmung sprechen.
TOP 7 < br>
Neuwahlen Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen die Wiederwahl/Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
|