Hauptversammlung der VTG Aktiengesellschaft am 04.06.09
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VTG Aktiengesellschaft und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2008, der Lageberichte
für die VTG Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich der
erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315
Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2008
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Erstmals zahlt die Gesellschaft eine Dividende von € 0,30 je Aktie. Damit wird der AG-Gewinn nahezu vollständig ausgeschüttet. Vom Konzerngewinn entspricht die Dividende nur 25 %, so dass unsere Forderung nach einer Ausschüttungsquote von ca. 50 % langfristig noch nicht erreicht wurde.
TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat ein gutes Jahresergebnis mit Steigerung des Umsatzes im zweistelligen Bereich erwirtschaftet und die Gesellschaft strategisch weiter nach vorne gebracht.
TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Soweit erkennbar, hat der Aufsichtsrat dem Vorstand bei der weiteren Expansion aktiv beraten und unterstützt. Dementsprechend empfehlen wir die Entlastung.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für
die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das
Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Der Wahl des Abschlussprüfers wird zugestimmt. Es ist das 2. Jahr der Prüfung nach Börsengang.
TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien unter Aufhebung
der bestehenden Ermächtigung
Zustimmung
Begründung: Wir gehen davon aus, dass der Vorstand verantwortungsvoll mit dieser Ermächtigung umgehen wird.
TOP 7
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Zustimmung
Begründung: Herr Gunnar Uldall bringt alle Voraussetzungen für diese Aufgabe mit.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
|