Hauptversammlung der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT – Aktiengesellschaft von 1877 – am 04. Juni 2009 in Bremen
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichtes zum 31. Dezember 2008 sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes zum 31. Dezember 2008 sowie des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2008
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Mit der gegenüber dem Vorjahr stabilen Dividende von 0,40 € je Aktie werden erneut mehr als 50% des wiederum gesteigerten Ergebnisses je Aktie der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT – Aktiengesellschaft von 1877 – an die Aktionäre ausgekehrt. Damit wird die für den langfristigen Anleger wichtige Ausschüttungskontinuität auch in wirtschaftlich schwieriger Zeit gewährleistet.
TOP 3
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: An der nach wie vor sehr guten Arbeit des Vorstands gibt es nichts auszusetzen. Die Umsätze und Ergebnisse konnten auch 2008 nochmals gesteigert werden, die strategische Ausrichtung als „seehafenorientierter Logistikdienstleister“ erscheint nach wie vor zukunftsträchtig. Die sich für 2009 abzeichnenden Umsatz- und Ergebnisrückgänge stellen nach Auffassung der SdK nur eine Delle in der erwartet langfristig positiven Unternehmensentwicklung dar. Erhöhte Aufmerksamkeit und aus dem Blickwinkel der Krise heraus möglicherweise eine Neubewertung erfordern aus Sicht der SdK die Themenfelder Liquidität (operativer Cashflow), Verschuldung und Investitionen.
TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist, soweit für die SdK nachvollziehbar, seiner Kontroll- und Beratungsfunktion nachgekommen und trägt das Seine zur stabilen Weiterentwicklung des BLG-Konzerns bei.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Gegen die Fides Treuhandgesellschaft KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft bestehen keine Einwände.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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