Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 29.05.09



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Hauptversammlung der Winkler + Dünnebier Aktiengesellschaft am 29. Mai 2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Winkler+Dünnebier Aktiengesellschaft sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts der Winkler+Dünnebier Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2008, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Der Entlastung des Vorstandes wird zugestimmt, da der Vorstand im Geschäftsjahr seinen Verpflichtungen stets nachgekommen ist und die Geschäfte ordentlich geführt hat. Er hat geeignete Maßnahmen ergriffen, um in der schwierigen Phase, in der sich die Branche insgesamt befindet, für die Gesellschaft und damit auch für die Aktionäre gestalten können.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Der Entlastung des Aufsichtsrates wird zugestimmt, da der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr seine Funktion der Beratung, Überwachung und Kontrolle des Vorstandes nachgekommen ist.

TOP 4
Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2009) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Der Kapitalmaßnahme wird zugestimmt, damit die Gesellschaft den notwendigen Freiraum hat, weiterhin am Markt durch geeignete Maßnahmen agieren zu können.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss der Winkler+Dünnebier Aktiengesellschaft und für den Konzernabschluss der Winkler+Dünnebier Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Gegen den Vorschlag der Wahl des Abschlussprüfers bestehen von Seiten der SdK keinerlei Bedenken.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.