Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 16.06.09



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Hauptversammlung der WMF AG am 16.06.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der WMF Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft mit Lagebericht der Gesellschaft sowie des gebilligten Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2008 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2008

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Angesichts des rückläufigen Betriebsergebnisses und einer Gewinnausschüttungsquote von 67% kann der um 12% gekürzten Dividende von 1,05 € je Aktie zugestimmt werden.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

Enthaltung
Begründung: Der Vorstand hat die angekündigten Ziele nicht erreicht und die angestrebte Marge im Konsumgeschäft verfehlt. Das EBIT im Konsumgeschäft, dem Kernbereich der WMF, fiel von 3,2 auf O,9% des Umsatzes

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Ablehnung
Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrates lässt nicht erkennen, dass dieser den Vorstand ordentlich überwacht hat oder gar rechtzeitig Einfluss auf notwendige Anpassungen und Änderungen der Geschäftspolitik genommen hat.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von KPMG als Abschlussprüfer gibt es keine Erkenntnisse.

TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zu deren Verwendung auch unter Bezugsrechtsausschluss einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung

Ablehnung
Begründung: WMF hat nicht die Liquiditätsüberschüsse, um eigene Aktien zurückzukaufen. Schuldentilgung muss Vorrang haben.

TOP 7
Änderung der Satzung zur Anpassung an das Aktionärsrechterichtlinie-Umsetzungsgesetz (ARUG)

Zustimmung
Begründung: Den gesetzlichen Vorschriften ist Folge zu leisten.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.