Hauptversammlung der WMF AG am 16.06.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der WMF Württembergische
Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft mit Lagebericht der Gesellschaft sowie
des gebilligten Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht für das
Geschäftsjahr 2008 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für
das Geschäftsjahr 2008
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr
2008
Zustimmung
Begründung: Angesichts des rückläufigen Betriebsergebnisses und einer Gewinnausschüttungsquote von 67% kann der um 12% gekürzten Dividende von 1,05 € je Aktie zugestimmt werden.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2008
Enthaltung
Begründung: Der Vorstand hat die angekündigten Ziele nicht erreicht und die angestrebte Marge im Konsumgeschäft verfehlt. Das EBIT im Konsumgeschäft, dem Kernbereich der
WMF, fiel von 3,2 auf O,9% des Umsatzes
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2008
Ablehnung
Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrates lässt nicht erkennen, dass dieser den Vorstand ordentlich überwacht hat oder gar rechtzeitig Einfluss auf notwendige Anpassungen und Änderungen der Geschäftspolitik genommen hat.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von KPMG als Abschlussprüfer gibt es keine Erkenntnisse.
TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zu
deren Verwendung auch unter Bezugsrechtsausschluss einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung
Ablehnung
Begründung: WMF hat nicht die Liquiditätsüberschüsse, um eigene Aktien zurückzukaufen. Schuldentilgung muss Vorrang haben.
TOP 7
Änderung der Satzung zur Anpassung an das Aktionärsrechterichtlinie-Umsetzungsgesetz (ARUG)
Zustimmung
Begründung: Den gesetzlichen Vorschriften ist Folge zu leisten.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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