Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 27.05.09



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Hauptversammlung der Gelsenwasser AG am 27.05.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage Jahresabschluss, Konzernabschluss, zusammengefasster Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats sowie erläuternder Bericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat in 2008 mit einer Steigerung des Konzernergebnisses um 3,22 Euro auf 29,20 Euro je Aktie erneut ein gutes Geschäftsjahr vorgelegt. Die Aktionäre erhalten allerdings, wie in den Jahren zuvor, nur die Garantie-Dividende von 17,74 Euro.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Aufgrund der vorliegenden Informationen und des Jahresberichtes kann dem AR die gewissenhafte Ausübung der Kontroll- und Beratungsfunktion bescheinigt werden. Der Bericht ist vollständig und gibt ein übersichtliches Bild von der Tätigkeit des Gremiums und seiner Ausschüsse wider.

TOP 4
Wahl zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Der Wahl von Herrn Manfred Kossack, Mitglied des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke, in den AR kann zugestimmt werden.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Der Bestallung der Dr. Bergmann, Kauffman und Partner GmbH Co.KG, Dortmund, zum Wirtschaftsprüfer für das Jahr 2009 kann zugestimmt werden, da die Gesellschaft erst seit zwei Jahren die Prüfung bei Gelsenwasser vornimmt.

TOP 6
Reorganisation der Gasnetze und Gasvertriebe innerhalb des GELSENWASSER-Konzerns

Zustimmung
Begründung: Die Reorganisation des Unternehmens ist durch gesetzliche Vorgaben der EU und des Bundes notwendig geworden, die u.a. eine Trennung von Netz und Vertrieb fordern. Nach Durchsicht der beantragten Beschlüsse, sind keine für den Anleger nachteilige Passagen enthalten. Dem in der TA formulierten Vorhaben kann zugestimmt werden.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.