Hauptversammlung der Hypoport AG am 05.06.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Hypoport AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2008, des Lageberichts der Hypoport AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2008 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 bzw. 315 Absatz 4 HGB für das Geschäftsjahr 2008 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2008
Zustimmung
Begründung: Da im Konzern 2008 ein knappes negatives Ergebnis angefallen ist, ist es richtig, den Bilanzgewinn im Unternehmen zu belassen und keine Dividende auszuschütten.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Im Rahmen der Wirtschaftskrise sind die Ergebnisse noch akzeptabel.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Soweit erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben erfüllt und es ist nichts bekannt, was gegen die Entlastung spricht.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des Abschlussprüfers bestehen keine Bedenken.
TOP 6
Beschlussfassung über die neue Ermächtigung der Hypoport AG zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Wiederveräußerung der eigenen Aktien
Ablehnung
Begründung: Gegen die grundsätzliche Möglichkeit zum Rückkauf eigener Aktien ist nichts einzuwenden. Die Gesellschaft sollte in diesem Fall die verfügbaren Mittel jedoch im operativen Geschäft einsetzen und keine Aktien zurückkaufen. Darüber hinaus ist insbesondere der vorgeschlagene Einzug von erworbenen Aktien abzulehnen.
TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags mit der Hypoport Systems GmbH als beherrschte Gesellschaft
Zustimmung
Begründung: Bei der Hypoport Systems GmbH handelt es sich um eine 100 %ige Tochtergesellschaft, die Beschlussfassung ist aus steuerlichen Gründen sinnvoll.
TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags mit der GENOPACE GmbH als beherrschte Gesellschaft
Noch Offen
Begründung. Da es sich nur um eine mehrheitliche Beteiligung handelt, müssen auf der Hauptversammlung noch Fragen gestellt werden zwecks weiterer Prüfung.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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