Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 29.05.09



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES am 29.05.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Top 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses nach International Financial Reporting Standards (IFRS) zum 31. Dezember 2008 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft und den Konzern mit dem Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Singulus hat im Geschäftsjahr 2008 zwar einen Verlust von fast 50 Mio. Euro zu verzeichnen, dieser ist jedoch fast ausschließlich auf Restrukturierungs- und Impairmentaufwendungen zurückzuführen. Der Vorstand hat gute Arbeit geleistet und das Unternehmen gut auf die Zukunft ausgerichtet.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Aus unserer Sicht liegen keine Erkenntnisse vor, die gegen die Entlastung des Aufsichtsrats sprechen. Er hat den Vorstand angemessen überwacht und beraten.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des vorgeschlagenen Abschlussprüfers bestehen keine Bedenken.

TOP 5
Wahl zum Aufsichtsrat

Ablehnung
Begründung: Herr Dr. Leichnitz war von Juli 2006 bis September 2008 Vorstandsvorsitzender der IVG AG. In diesem Zeitraum hat die Aktie knapp 80 % an Wert verloren. Zudem ist nicht nachvollziehbar, warum ein Branchenfremder dem AR angehören sollte.

TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals II/2009 und entsprechende Satzungsänderungen

Ablehnung
Begründung: siehe TOP 7

TOP 7
Aufhebung des Bedingten Kapitals I vom 6. November 1997

Ablehnung
Begründung: Die Kapitalmaßnahmen sind überflüssig. Singulus hat eine Eigenkapitalquote von 58 %, zudem besteht aus dem Vorjahr noch ein genehmigtes Kapital I.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.