Hauptversammlung der Fraport AG am 27.05.09 Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2008 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben der §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung:
Die Gesellschaft schüttet eine Quote gemessen am Konzernjahresüberschuss von ca. 60% und gemessen am AG-Ergebnis von ca. 63,75% aus.
Angesichts der anstehenden Aufgaben in Bezug auf den Flughafenausbau und Belastungen durch die Rezession im laufenden Geschäftsjahr scheint auch eine \"Vorwegthesaurierung\" von ca. 40% des AG-Ergebnisses vernünftig zu sein.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung:
Nach Bereinigung der Sondereffekte (vgl. S.42 Geschäftsbericht) konnten sowohl die Umsatzerlöse als auch das betriebliche Ergebnis trotz der bestehenden Kapazitätsprobleme nochmals gesteigert werden; beobachtet werden muß aber das Finanzergebnis, in dem die finanziellen \"Vorrüstkosten\" in Form von Zinsaufwendungen für den Flughafenausbau enthalten sind, die - erwartungsgemäß - über den Zinserträgen liegen.
Deshalb muß es weiterhin besonderes Augenmerk der Verwaltung sein, den auch aus investitionsmathematischer Sicht wichtigen Zeitplan für den Flughafenausbau einzuhalten, damit die geplanten Rückflüsse zeitplangerecht erfolgen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung:
Ausweislich des erstatteten Aufsichtsratsberichtes (S.127 ff. Geschäftsbericht) hat der Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr bei der \"Begleitung\" des Vorstandes die richtigen Schwerpunkte gesetzt (Beteiligungs- und Servicegeschäft; Auswirkungen der Finanzkrise; Flughafenausbau).
TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung:
Es sind keine aktuellen Negativa bekannt.
TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals, über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und die entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung:
Zwar löst die neue Ermächtigung eine alte, noch laufende ab und reduziert in diesem Zusammenhang auch die Obergrenze des Kapitals, jedoch vermag das Argument der Arbeitnehmerbindung im Führungskräftebereich nicht zu überzeugen; sinnvoller erscheint es zu sein, Arbeitnehmern die Entlohnung in Entgelt zu gewähren; die Arbeitnehmer können dann entscheiden, ob und wieviel dieses Entgeltes diese zum Aktienerwerb einsetzen möchten.
Da die Aktie auch nicht markteng ist, sollte die Erwerbsmöglichkeit kein Problem darstellen. In Anbetracht der Tatsache, daß über diese \"Mitarbeiterbeteiligung\" keine wesentlichen Beteiligungen geschaffen werden können, erscheint es nicht nachvollziehbar, daß darüber eine besonders enge Bindung der Mitarbeiter eintreten kann.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Zustimmung
Begründung:
Soweit diese Aktien nicht zur Erfüllung des noch laufenden stock-options-plan verwendet werden sollen, handelt es sich um einen reinen Vorratsbeschluss, von dem im abgelaufenen Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht worden ist und der darüber hinaus weit unterhalb des gesetzlich Erlaubten bleibt.
TOP 8
Satzungsänderung zur Anpassung der Vergütung der Mitglieder des Finanz- und Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung:
Zwar kann, nicht zuletzt mangels genauerer Angaben, die Begründung des erhöhten Arbeitsaufwandes durch die Umsetzung der Abschlussprüferrichtlinie nicht nachvollzogen werden. Jedoch ist allein schon aufgrund der Aufgabenstellung des Finanz- und Prüfungsausschusses die Arbeitsbelastung eine nicht unerhebliche, und bewegt sich die bisherige Vergütung auf einem sehr maßvollen Niveau, das auch nach der Erhöhung nicht verlassen wird.
TOP 9
Änderung von § 16 Abs. 1 der Satzung (Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton)
Ablehnung
Begründung:
Hier sollte das Ob und Wie der gesetzlichen Neuregelung abgewartet werden und kein vorauseilender Gehorsam geübt werden.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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