Hauptversammlung der World of Medicine AG am 28.05.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG sowie des Lageberichts für die W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2008 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat 2008 zu zufriedenstellende Ergebnisse erzielt. Ausserdem scheint das Unternehmen ordentlich aufgestellt zu sein für die Zukunft. Es ist nichts bekannt, was gegen die Entlastung des Vorstands spricht.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Soweit erkennbar hat der AR seine Aufgaben in der Überwachung und Beratung des Vorstands erfüllt. Es ist nichts bekannt, was gegen seine Entlastung spricht.
TOP 4
Wahl des Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des Abschlussprüfers bestehen keine Bedenken.
TOP 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien
Ablehnung
Begründung: Der Streubesitzanteil liegt bereits jetzt unter 5 %. Ein weiterer Rückkauf verringert die Handelbarkeit der Aktien noch weiter und ist deshalb nicht sinnvoll.
TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung der Satzungsregelungen zum Vorsitz in der Hauptversammlung
Ablehnung
Begründung: Die Einschränkung des Rede- und Fragerechts für die Aktionäre in der Satzung ist aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ergänzung der Satzung im Hinblick auf die Anwendung von § 27a WpHG
Ablehnung
Begründung: Mit diesem Ausschluss würde die Transparenz für die Gesellschaft und für die Aktionäre beeinträchtigt. Diese Satzungsänderung ist deshalb abzulehnen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
|