Hauptversammlung der Itelligence AG am 27.05.09
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2008
Zustimmung
Begründung: Es ist erstmals seit dem Börsengang in 1999 ein Gewinn erwirtschaftet worden, nachdem im letzten Jahr der aufgelaufene Bilanzverlust ausgeglichen werden konnte. Dies geschah allerdings u.a. durch Entnahme von 5,5 Mio € aus der Kapitalrücklage. Dieser Betrag soll jetzt aus dem Bilanzgewinn wieder den Rücklagen zugeführt werden. Daher wird der vorgeschlagenen - erstmaligen - Dividende zugestimmt, obwohl sie nur 27% des Konzerngewinns entspricht.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2008
Zustimmung
Begründung: Nach 2007 hat der Vorstand wiederum in 2008 ein neues Rekordergebnis erwirtschaftet. Das Unternehmen ist einer der bevorzugten Systempartner im SAP-Umfeld und behauptet sich auch international. Es ist gut für die Zukunft aufgestellt, auch in der neuen Konstellation mit der Mehrheitsgesellschafterin NTT (87,4%).
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2008
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat - seit der letzten HV mit 2 Vertretern der neuen Mehrheitsgesellschafterin NTT - hat den Vorstand offensichtlich gut überwacht und beraten. Er ist auch in der neuen Zusammensetzung handlungsfähig. Eine Effizienzprüfung ist durchgeführt worden.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2009
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von KPMG bestehen keine Bedenken. Die bisherigen Abschlussprüfungen sind ohne Beanstandungen geblieben.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener
Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG und zum möglichen Ausschluss des
Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts
Zustimmung
Begründung: Dieser Vorratsbeschluss soll die erforderliche Flexibilität bei der Akquisition von Unternehmen ermöglichen. Aufgrund des derzeitigen Abschwungs bestehen Möglichkeiten, die noch vor Jahresfrist aufgrund der hohen geforderten Preise nicht wahrgenommen wurden.
Das endgültige Abstimmverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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