Hauptversammlung der TFG Capital AG am 15.05.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2008 sowie des
Lageberichts für das Geschäftsjahr 2008 und des Berichts des Aufsichtsrates.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Die TFG arbeitet an einer neuen Unternehmensstrategie und befindet sich derzeit im Prozess der Restrukturierung. Das Ziel wurde in 2008 durch den
neuen Vorstand Treichel konsequent verfolgt und wird fortgesetzt. Die hohen
Steuerverbindlichkeiten 1999 - 2001 von 5,7 Mio. (Bilanzansatz 2,9 Mio.)
verhindern die Verwendung der zur Verfügung stehenden Liquidität zur Zahlung
einer Dividende.
TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Restrukturierung unterstützt. Der Bericht des Aufsichtsrats ist aussagekräftig.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009 und des Prüfers für die
prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
Zustimmung
Begründung: Die WP Gesellschaft ist geeignet die Prüfung vorzunehmen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung des Gegenstands des Unternehmens und
Änderung von § 2 Abs. 1 der Satzung
Zustimmung
Begründung:
Die Beschränkungen des UBGG sollen wegfallen. Dieses eröffnet der
Gesellschaft neue Chancen. Es ist aber auf der HV zu hinterfragen, welche
steuerlichen Risiken sich aus Änderung ergeben und ob das zugrundeliegende
Gutachten eine ausreichende Grundlage zur Haftungsabsicherung bietet. Ggf.
ist eine Erklärung des zuständigen Finanzamtes einzufordern.
TOP 7
Vollständige Neufassung der Satzung
Ablehnung
Begründung:
Die Satzung spiegelt die veränderten Sachverhalte wider. Jedoch ist § 13
Abs. 1 der Satzung unangemessen. Im Rahmen eines Gegenantrages sollte auf
der HV beschlossen werden, dass die HV maximal im Umkreis von 30 km vom Sitz
der Gesellschaft oder am Sitz der Gesellschaft stattfindet.
TOP 8
Satzungsänderungen im Hinblick auf das Aktionärsrichtlinieumsetzungsgesetz –
ARUG
Zustimmung
Begründung:
Die Satzungsänderung entspricht den gesetzlichen Änderungen
TOP 9
Beschlussfassung über die Aufsichtsratsvergütung
Ablehnung
Begründung:
Die SdK wendet sich grundsätzlich gegen variable Vergütungen, da diese
kurzfristige Unternehmensziele verfolgen lassen. Auch ist der AR nicht für
die operative Geschäftstätigkeit verantwortlich, die eine variable Vergütung
rechtfertigt. Da die TFG einen Bilanzverlust ausweist ist heute sowie in
Zukunft, nicht mit einer variablen Vergütung zu rechnen, so dass die
Gesellschaft von der Beschlussvorlage absehen sollte.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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