Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 20.05.09



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Hauptversammlung der EPCOS AG am 20. Mai 2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der EPCOS AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2008, des zusammengefassten Lageberichts für die EPCOS AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2007/2008

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der EPCOS AG

Ablehnung
Begründung: Die vorgeschlagene Dividende von 0,30 € je Aktie entspricht ca. 31 % des Konzernjahresüberschusses und liegt damit unter der von der SdK im Normalfall erwarteten Ausschüttung von ca. 50 %. Im vorliegenden Fall hätte die Dividende noch einmal angehoben werden können, bevor der Beschluss über einen Beherrschungsvertrag mit dem neuen Großaktionär TDK und seiner Garantiedividende von 0,86 € abgeschlossen wurde.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Dem Vorstand ist es gelungen, in einem durch Währungsverschiebungen beeinträchtigten Geschäftsjahr Umsatz und Ergebnis leicht zu steigern und die Umstrukturierung weiter voranzubringen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat einen neuen Investor aus der Branche erfolgreich an das Unternehmen herangeführt, der den Altaktionären die Gelegenheit gegeben hat, ihre Aktien abzugeben. Die meisten Aktionäre haben diese Gelegenheit wahrgenommen. Unbeantwortet bleibt die Frage, welche Gründe über die letzten 5 Jahre dazu geführt haben, dass es wirtschaftlich sinnvoll ist, die Unabhängigkeit aufzugeben und sich einem größeren Unternehmen anzuschließen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008/2009

Zustimmung
Begründung: Bezüglich des vorgeschlagenen Kandidaten Ernst & Young sind keine Informationen bekannt geworden, die gegen seine Wahl sprechen.

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

Enthaltung
Begründung: Es ist verständlich, dass der neue Großaktionär mit über 94 % der Stimmen seine Vertreter in den AR beruft. Als Vertreter der Altaktionäre enthalten wir uns der Stimme.

TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungsvertrag

Ablehnung
Begründung: Obwohl wir eine Anlehnung an einen Großaktionär in diesem Falle im Grundsatz für wirtschaftlich sinnvoll halten, bleibt doch die Frage, ob die Garantiedividende und der Abfindungspreis dem Wert des Unternehmens und seinen zukünftigen Möglichkeiten entsprechen. Zumindest ist der aktuelle Zeitpunkt wegen der Wirtschaftskrise für den Abschluss eines Beherrschungsvertrages aus der Sicht der Altaktionäre äußerst unglücklich. Das Potential des Unternehmens mag nicht ausreichend bewertet worden sein. Deshalb lehnen wir diesen Beschlussvorschlag ab und legen Widerspruch gegen die Beschlussfassung ein mit dem Ziel, nach Prüfung des Bewertungsgutachtens möglicherweise die erforderlichen Schritte für eine gerichtliche Neubewertung in einem Spruchverfahren einzuleiten.

TOP 8
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der EPCOS AG auf die TDK Corporation, Tokio, Japan, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327 a ff AktG

Ablehnung
Begründung: Im Prinzip bewertet die SdK eine Übertragung der Aktien an TDK als wirtschaftlich sinnvoll. Über die Höhe der Abfindung ist die Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen. Wir werden deshalb gegen den Beschlussvorschlag stimmen und Widerspruch zu Protokoll geben, um die Handlungsalternativen offen zu lassen.

TOP 9
Beschlussfassung über die Änderung des Geschäftsjahres und entsprechende Änderung von § 1 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Da die Übernahme des Unternehmens zum großen Teil schon erfolgt ist, stimmen wir der Änderung des Geschäftsjahres in Anpassung an die Erfordernisse des neuen Eigentümers zu.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.