Hauptversammlung der Vossloh AG am 20.05.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hatte 2008 das beste Ergebnis in der Firmengeschichte. Die Umsatzerlöse stiegen um 18,5% auf 1,2 Mrd. Euro, das EBIT erhöhte sich um 23,9% auf 138 Mio. Euro. Der Konzernüberschuss betrug 139,4 Mio. Euro, darin sind allerdings 46,8 Mio. Euro aus dem Verkauf des Geschäftsbereichs „Infrastructure Services” enthalten. Vom Konzernergebnis je Aktie von 9,48 Euro werden 3,00 Euro ausgeschüttet, das sind 31,65%. Das entspricht zwar nicht ganz der von der SdK erwarteten Quote von 40 - 50 Prozent, ist aber in Anbetracht der gegenwärtigen Unsicherheit infolge der allgemeinen Finanzkrise zu akzeptieren.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Die gute und engagierte Arbeit des Vorstands wird durch das in TOP 2 bezifferte Ergebnis bestätigt. Die Weichen für die Zukunft sind nachvollziehbar gelegt.
TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Begründung:
Aufgrund der vorliegenden Informationen kann dem AR die gewissenhafte Ausübung der Kontroll- und Beratungsfunktion bescheinigt werden. Der Bericht erscheint vollständig und gibt ein übersichtliches Bild von der Tätigkeit des AR und seiner Ausschüsse wider.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009 und für die prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des Abschlussprüfers bestehen keine Bedenken.
TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum
Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts
Enthaltung
Begründung: Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien bis zu 10 % des Grundkapitals entspricht den gesetzlichen Regelungen, ist heute allgemein üblich und sollte als Vorratsbeschluss verstanden werden. Da dieses im Zusammenhang mit TOP 7 zu sehen ist, enthält sich die SdK bei der Abstimmung.
TOP 7
Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Ausschluss
des Bezugsrechts und entsprechende Änderung der Satzung
Enthaltung
Begründung: TOP 6 und TOP 7 müssen gemeinsam gesehen werden. Kapitalerhöhung und gleichzeitiger Rückkauf eigener Aktien sind nicht im Sinne der SdK. Da die Gesellschaft aber gut kapitalisiert ist, wird auch die vorgesehene Kapitalerhöhung als Vorratsbeschluss zur Flexibilität verstanden.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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