Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 27.05.09



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Hauptversammlung der Salzgitter AG am 27.05.09

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Salzgitter AG und des Konzernabschlusses zum 31.12.2008 mit dem gemeinsamen Lagebericht, dem erläuternden Bericht zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Dividende in Höhe von Euro 1,40 sichert eine überdurchschnittliche Rendite. Sie berücksichtigt die konjunkturellen Unabwägbarkeiten und orientiert sich an den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die sich gegen Ende des Geschäftsjahres 2008 rapide verschlechtert haben. Der Liquiditätsspielraum des Unternehmens wird in angemessener Weise gewahrt.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Es ist erneut eine beachtliche Leistung trotz merklichem Nachfragerückgang bei verschiedenen Stahlprodukten während des 4. Quartals erbracht worden. Der Außenumsatz legte um 23% zu und erreichte einen neuen Rekordwert. Das Vorsteuerergebnis erreichte 1,0 Mrd. Euro (Vj. 1,3 Mrd.). Erhebliche Rohstoffkostensteigerungen und umfangreiche bilanzielle Anpassungsmaßnahmen in Bezug auf Vorratsbewertung zeigten Wirkung. Das Ergebnis je Aktie erreichte 12,11 Euro (Vj. 15,83). Der Aufbau des jungen Unternehmensbereichs \" Technologie (Klöckner)\" ging zügig voran. Die Eigenkapitalquote konnte mit 49,9% fast auf dem hohen Niveau des Vorjahres gehalten werden.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Soweit aus dem Geschäftsbericht ersichtlich, hat der Aufsichtsrat effizient gearbeitet und den Vorstand ordnungsgemäß überwacht und beraten. Er trat zu 4 ordentlichen Sitzungen zusammen. Der Corporate-Governance-Bericht, der Vergütungsbericht des Vorstands und des Aufsichtsrats werden ausführlich und übersichtlich dokumentiert.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Es ist nichts bekannt, was gegen die Wahl von PricewaterhouseCoopers für das Geschäftsjahr 2009 sprechen würde.

TOP 6
Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Erwerb, zur Verwendung und zur Einziehung eigener Aktien mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Zustimmung
Begründung: Das durch das Aktiengesetz legitimierte Instrument wird von der Gesellschaft verantwortungsvoll eingesetzt. Während 2008 wurden 3.121.451 Aktien erworben bzw. eingezogen. Der Erneuerung, der im November 2009 auslaufenden Ermächtigung, wird daher zugestimmt.

TOP 7
Beschlussfassung über eine Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und entsprechende Satzungsänderung (Genehmigtes Kapital 2009)

Ablehnung
Begründung: In Erneuerung der Ermächtigung der HV vom 26. Mai 2004 soll der Vorstand bis zum 26. Mai 2014 ermächtigt werden, das Kapital nicht wie bisher um 35 % zu erhöhen, sondern nunmehr bis auf 50 % zu gehen. Es handelt sich hierbei üblicherweise um einen Vorratsbeschluss, der jedoch stets die Gefahr der Verwässerung für die Alteigentümer birgt und wodurch die Verwaltung die Anteilseignerstruktur aktiv beeinflussen kann. Die SdK hält eine Größenordnung von maximal 25 % für angemessen. Umso mehr die Kapitalausstattung der Gesellschaft mit einer EK-Quote von 49,9 % und liquiden Mitteln von Euro 1 Mrd. als komfortabel bezeichnet werden kann. Beim Erwerb größerer Objekte ist eher eine a.o. HV einzuberufen.

TOP 8
Beschlussfassung über eine Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses, Schaffung eines neuen bedingten Kapitals unter Aufhebung des bedingten Kapitals gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung der Salzgitter AG und entsprechende Satzungsänderung (Bedingtes Kapital 2009)

Ablehnung
Begründung: Hier soll ebenfalls eine Ermächtigung vom 26. Mai 2004 erneuert werden. Der Vorschlag führt zur Verwässerung bei den Altaktionären, wenn ihnen keine Bezugsrechte gewährt werden.
Salzgitter hat schon auf der HV 2007 versucht, die Ermächtigung vom 26. Mai 2004 durch eine neue Ermächtigung mit einer Erhöhung um 40 % zu ersetzen. Der Antrag erreichte schon damals nicht die erforderliche Mehrheit. SdK votierte auch dagegen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.