Hauptversammlung der GWB Immobilien AG am 20.05.09
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GWB Immobilien AG zum 31.
Dezember 2008 nebst Lagebericht, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2008 nebst Konzernlagebericht, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB zum 31. Dezember 2008.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat trotz schwieriger Geschäftslage ein noch befriedigendes Ergebnis von € 1,7 Mio. erwirtschaftet, wenn auch Erträge aus Neubewertung von Immobilien in Höhe von € 8,3 Mio. darin enthalten sind. Die Liquiditätslage ist aber sehr angespannt, es konnten 2008 zu wenige Immobilien verkauft werden.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Die Entlastung ist zu erteilen. Soweit erkennbar, ist der Aufsichtsrat seiner Pflicht, der Überwachung des Vorstandes, nachgekommen.
Siehe aber Einschränkung beim TOP 2.
TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Es steht die GHP Revision GmbH. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüferin zur Wahl. Es bestehen keine Bedenken gegen die Wahl.
TOP 5
Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Herr Mertens kann als Bankdirektor seine Erfahrung bei der Immobilienfinanzierung, die für die Gesellschaft überaus wichtig ist, einbringen.
TOP 5.1
Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Herrn David Maxwell
Zustimmung
Begründung: Wenn eine Zusammenarbeit mit der Deutsche Land plc nicht erfolgs- versprechend ist, sollte Herr Maxwell als Geschäftsführer eines Konkurrenzunternehmens aus dem Aufsichtsrat ausscheiden.
TOP 5.2
Neuwahl eines Mitgliedes für den Aufsichtsrat
Zustimmung, wenn auch unter Bedenken.
Begründung: Herr Hahne ist WP und Steuerberater, ebenso wie der AR-Vorsitzende Herr Röh auch Steuerberater und Rechtsanwalt ist. Damit wird der Aufsichtsrat eventuell einseitig besetzt. Es wird aber von Herrn Hahne gesagt, dass er über eine langjährige Erfahrung im Bereich der Planung, des Baus und der Vermietung von Immobilien verfügt.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und Aufhebung der bisherigen Ermächtigung
Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft benötigt dringend neues Kapital, um weiteres Wachstum zu finanzieren. Unter diesen Umständen ist ein Aktienrückkaufprogramm abzulehnen, da hierfür kein Kapital zur Verfügung steht
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Ablehnung
Begründung: siehe dazu Begründung zu TOP 7
TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von
Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen auch unter Ausschluss des Bezugsrechts, die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals I und die Änderung der Satzung in § 4.6
Ablehnung
Begründung: Es soll eine Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandel-
Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu € 245 Millionen bei einen Aktienkapital von € 4,9 Millionen und eine Ermächtigung für ein bedingtes Kapital von insgesamt €2,450 Millionen, also 50% des bisherigen Kapitals gegeben werden. Damit würde eine starke Verwässerung des Kapitals für die Altaktionäre stattfinden. Außerdem steht die Ausgabe der Options- und Wandelschuldverschreibungen in keinem Verhältnis zum bestehenden Aktienkapital.
TOP 9
Vorratsbeschluss über die Schaffung eines bedingten Kapitals II mit Mindestausgabebetrag
Ablehnung
Begründung: siehe Begründung zu TOP 8
TOP 10
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einer klarstellenden Berichtigung von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen
Zustimmung
Begründung: Es handelt sich nur um eine klarstellende Berichtigung von bereits genehmigten Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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