Hauptversammlung der Hahn Immobilien-Beteiligungs AG am 26.05.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2008, des Lageberichts für die Gesellschaft und des Konzernlageberichts jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2008
Zustimmung
Begründung:
Die Geschäftsjahresziele EBIT, EBT und Gewinn (Rückgang von + 5Mio.€ auf - 7 Mio. €) wurden zwar verfehlt, der Umsatz durch den Verkauf von Vorratsimmobilien von 130 Mio. € auf 430 Mio. € sehr stark gesteigert. Die Trennung von den Vorratsimmobilien kurz vor Ausbruch der Bankenkrise hat die Risikoposition des Unternehmens von Bankdarlehen (Rückgang um ca. 250 Mio. €) und möglichen Zinssteigerungen durch ausgeweitete spreads aufgrund einer schwachen EK-Position stark verringert und die Eigenkapitalquote von knapp 10% auf über 15% trotz Verlustes von ¼ des Eigenkapitals erhöht. Im schwachen Jahresergebnis spiegeln sich nicht die Chancen für die nächsten Geschäftsjahre wider, da Einmalkosten durch den Ausbau des Fondmanagements (Aufbau Hahn FCP) zukünftig entfallen werden. Auch ist der Zinsswapverlust von knapp 4 Mio. € nicht cash wirksam, sondern spiegelt nur die gesunkenen Marktzinsen wider, an denen die Hahn Gruppe aus Vorsichtsgründen nicht partizipieren wollte und deshalb die variablen Zinsen in feste getauscht hatte.
Trotz einer schwachen Immobilienkonjunktur sollte die Hahngruppe in der Lage sein, in den nächsten Jahren deutlich positive Ergebnisse zu erzielen, da sie im Unterschied zu anderen Immobiliengesellschaften durch langfristige Mietverträge und solvente Mieter aus dem Lebensmitteleinzelhandel klar bevorteilt ist.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2008
Ablehnung
Begründung:
Die Vergütung des AR-Vorsitzenden H. Hahn mit dem Dreifachen eines normalen AR-Mitglieds ist überzogen und entspricht in keiner Weise üblichen Gepflogenheiten. Darüber hinaus ist die variable Vergütung an die Höhe der Dividende geknüpft, die über das Jahresergebnis vom Vorstand und nicht vom Aufsichtsrat gesteuert wird.
TOP 4
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung:
Ernst& Young ist eine der großen, renommierten Abschlussprüfergesellschaften weltweit, die Erfahrung mit der Prüfung der besonderen Risiken eines Immobilienunternehmens aufweist. Ein Quality Assessment im Sinne eines Peer Reviews hat die Gesellschaft E&Y durchgeführt. Die für eine unabhängige Arbeit notwendigen Erklärungen wurden seitens der Abschlussgesellschaft dem Unternehmen gegenüber (Aufsichtsrat) mündlich erbracht. Diese Erklärung wird zukünftig in schriftlicher Form erfolgen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 6 (Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung) zur Verkleinerung des Aufsichtsrates auf drei Mitglieder
Ablehnung
Begründung:
Aus praktischer Sicht halte ich ein Gremium von nur 3 Mitgliedern nicht für genügend arbeitsfähig, wenn Sondersitzungen anstehen. Gerade die Vergangenheit hat gezeigt, dass bei 6 Mitgliedern die Arbeitsfähigkeit trotzdem gewährleistet war, obwohl ein AR-Mitglied kurzfristig für ein erkranktes Vorstandsmitglied die Vorstandsarbeit übernehmen musste. Stattdessen sollte das Gremium höchstens auf 4 Mitglieder verkleinert werden. Dies kann kostenneutral gestehen, wenn der AR-Vorsitzende nur das Doppelte statt des Dreifachen einer normalen AR-Vergütung erhält.
TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 13 (Ort und Einberufung)
Zustimmung
Begründung: Die Satzungsänderungen nehmen eine wahrscheinliche Beschlusslage des Gesetzgebers vorweg und zeigen, dass die Gesellschaft sich im Einklang mit den zukünftigen Normen verhalten will. Dies ist zu begrüßen.
TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 15 (Teilnahmerecht und
Stimmrechtsausübung)
Zustimmung
Begründung: Die Satzungsänderungen nehmen eine wahrscheinliche Beschlusslage des Gesetzgebers vorweg und zeigen, dass die Gesellschaft sich im Einklang mit den zukünftigen Normen verhalten will. Dies ist zu begrüßen.
TOP 8
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 17 (Jahresabschluss)
Zustimmung
Begründung: Die Satzungsänderungen nehmen eine wahrscheinliche Beschlusslage des Gesetzgebers vorweg und zeigen, dass die Gesellschaft sich im Einklang mit den zukünftigen Normen verhalten will. Dies ist zu begrüßen.
TOP 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts
Zustimmung
Begründung:
Zwar ist aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage kein konkreter Handlungsbedarf zu erkennen, jedoch kann sich die Lage in den nächsten 12 Monaten schnell ändern. Damit die Gesellschaft handlungsfähig bleibt, ist zu diesem Zweck für die im angelaufenen Geschäftsjahr 2009 auslaufende Beschlussfassung eine neue zu treffen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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