Hauptversammlung der Medion AG am 15.05.09
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und gebilligten Konzern-
abschlusses für das Geschäftsjahr 2008, des Lageberichts (nach § 315
Abs. 3 HGB zusammengefasster Konzernlagebericht und Lagebericht) sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 und des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns
Ablehnung
Begründung: Da das Ergebnis je Aktie um 35% auf 0,57 Euro anstieg, hätte
auch die Dividende angehoben werden können. Die unveränderte Dividende von
0,15 Euro je Aktie entspricht nur noch einer Gewinnausschüttungsquote von
26%. Die SdK hält eine Ausschüttungsquote von 50% als Regelsatz für normale
Geschäftsjahre als angemessen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2008
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat ein gutes Jahresergebnis erwirtschaftet:
Ergebnisanstieg im Konzern um 30%, Erhöhung der Eigenkapitalquote auf 50,7%,
Schuldenabbau um 106 Mio. Euro.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2008
Enthaltung
Begründung: Zwar hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Gestaltung der
Geschäftspolitik ordentlich unterstützt und die Geschäftsführung im Sinne
der Gesetze sowie der Regeln des CGK überwacht, doch ist der
Dividendenvorschlag für das GJ 2008 unzureichend; deshalb Stimmenthaltung.
TOP 5
Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1
Nr. 8 AktG einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung und zum Ausschluss
des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Veräußerung
Ablehnung
Begründung: Der Aktienrückkauf geht zu Lasten der möglichen
Dividendenausschüttung und dient nur einzelnen, nicht allen Aktionären. Mit
mehr als 3 Mio Stück Aktien im Eigenbesitz hat die Gesellschaft genügend
Spielraum bei eventuellen Firmenzukäufen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten
im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum
Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts
Ablehnung
Begründung: siehe Begründung zu TOP 5. Im übrigen sollten nur dann Aktien
zurückgekauft werden, wenn die Gesellschaft überschüssiges Eigenkapital (in
nicht betriebsnotwendiger Höhe) ausweist.
TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden bedingten Kapitals und
entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Der derzeitige Eigenkapitalanteil von 50,7% an der Bilanzsumme
scheint ausreichend zu sein. Darüber hinaus besteht ein bedingtes Kapital von
weiteren 50% des Eigenkapitals.
TOP 8
Bestellung des Abschlussprüfers, Konzernabschlussprüfers und Prüfers für die
prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr
2009
Zustimmung
Begründung: Es besteht kein Grund den Abschlussprüfer zu wechseln.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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