Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 14.05.09



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Hauptversammlung der Saint-Gobain Oberland AG am 14.05.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2008, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2008 und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2008, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns 2008

Zustimmung
Begründung: Beispielhaft! Obwohl man es doch gar nicht nötig hätte - die Mutter hält schließlich 96,7 % der Anteile - beteiligt man auch heuer wieder die wenigen außenstehenden Aktionäre in mehr als angemessener Weise bei einem Ergebnis von 51, 56 € je Aktie mit 26,00 €.

TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat im vergangenen Geschäftsjahr hervorragende Arbeit geleistet und eine neue Bestmarke bei Umsatz und Ergebnis erzielt. Ausserdem hat er das Unternehmen gut gerüstet für die Zukunft.

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist offensichtlich seiner Beratungs- und Kontrollfunktion im abgelaufenen Geschäftsjahr gerecht geworden. Sein Bericht ist detailliert und spiegelt ein gutes Bild der Arbeit des AR wider.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl von KPMG bestehen keine Einwendungen. Neben dem Honorar für den Jahresabschluss wurden lediglich weitere 13 T€ für Leistungen von KPMG in Anspruch genommen.

TOP 6
Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Keine Einwendungen gegen die Wahl des bereits vom Registergericht bestellten Jean-Dominique Grégoire, der aus dem Mutterunternehmen kommt.

TOP 7
Beschlussfassung über Änderungen der Satzung in den §§ 10 und 11 zur Anpassung an das ARUG

Zustimmung
Begründung: Mit den Satzungsänderungen werden zeitnah gesetzliche Änderungen umgesetzt, die die Hauptversammlung 2010 tangieren werden. Unverständlich bleibt dennoch, warum die Gesellschaft bereits im Vorfeld aktiv wird, ohne das Inkrafttreten des Gesetzes abzuwarten.

TOP 8
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Befreiung von Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen nach § 27a WpHG in Anpassung an das Risikobegrenzungsgesetz

Abstimmung offen
Begründung: Eine weitere Beschlussvorlage im Vorgriff auf eine Gesetzesänderung zum 31. Mai 2009, die aber - ohne weitere Erläuterungen vor Ort - keinerlei Sinn macht, denn der Hauptaktionär verfügt bereits über mehr als 96 % der Anteile.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.