Hauptversammlung der Morphosys AG am 13.05.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31.12.2008 nebst Lageberichten sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat die Gesellschaft über die letzten Jahre hinweg stetig fortentwickelt. Der Konzernjahresüberschuss ist auch im letzten Geschäftsjahr erneut auf nun 13,1 Mio. € gesteigert worden. Auch die Entwicklung der eigenen Produktpipeline und mit Kooperationspartner vorangetriebenen Produktpipeline erscheint vielversprechend.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die eine Nichtenlastung rechtfertigen
würden.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl von KPMG bestehen keine Vorbehalte.
TOP 5
Erhöhung und Änderung des in § 5 Abs. 6 d der Satzung enthaltenen Bedingten
Kapitals 2008-II, Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Um den führenden Mitarbeitern der Gesellschaft einen Leistungsanreiz zu
geben und die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, im Wettbewerb um die
\\\"schlausten Köpfe\\\" bestehen zu können, fordert die SdK generell den
Einsatz von Aktien oder Bezugsrechten.
Dies würde die Mitarbeiter auch in angemessener Weise am Risiko beteiligen.
Sämtliche von Morphosys vorgeschlagene Optionsprogramme sind auf alle Fälle
abzulehnen, da die Ausübungsbedingungen (Plus von 20% gegenüber Ausgabekurs
an nur EINEM Börsentag) viel zu wenig ambitioniert und nicht geeignet
erschienen, die Interessen der Aktionäre mit denen der Begünstigten
gleichzustellen.
TOP 6
Aufhebung des Bedingten Kapitals 1998-I und Teilaufhebung des Bedingten
Kapitals 1999-I, Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: siehe Top 5.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsrechten an
Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung, Schaffung eines neuen
bedingten Kapitals und Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: siehe Top 5.
TOP 8
Vergütung des Aufsichtsrats
Ablehnung
Begründung:Die SdK hat auch auf der Hauptversammlung im Jahr 2008 gegen eine Erhöhung
der damaligen Aufsichtsratsvergütung gestimmt. Wir halten diese immer noch für unangemessen. Eine Rückführung auf das Niveau des Jahres 2007 ist angemessen.
TOP 9
Vollzug der Beschlüsse der Hauptversammlung
Enthaltung
Begründung:
Da man davon ausgehen kann, dass die Gesellschaft einen Fehler nicht zweimal
begeht (HV 2007), ist dieser Top nicht nötig.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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