Hauptversammlung der BHS tabletop AG am 26.05.09
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BHS tabletop AG, des
gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des
Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2008, des Vorschlags für die
Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2008
Zustimmung
Begründung:
Der Jahresüberschuss der BHS tabletop liegt im Geschäftsjahr 2008 bei
2.900.000 Euro. Die Gesamtausschüttung bei 1.740.520 €. Das entspricht 60 %.
Dieser Prozentsatz ist absolut zu vertreten und nachvollziehbar.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung:
Der Vorstand hat eine angemessene wirtschaftliche Leistung der Gesellschaft
erzielt und das in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld und zudem in
einer Branche, deren Behauptung heutzutage äußerst schwierig fällt. Trotz
dieser Schwierigkeiten konnte BHS tabletop die Marktführerposition weiterhin
behaupten und im Vergleich zum Vorjahr einen geringen Anstieg des
Jahresüberschusses erzielen. Zwar gingen EBT und EBIT leicht zurück, dies
kann jedoch durch die eben genannten wirtschaftlichen Nebenfaktoren
begründet werden. Der Vorstand hat satzungskonform und transparent
entsprechend der Corporate Governance gehandelt. Somit ist der Vorstand zu
entlasten.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung:
Der Aufsichtsrat, welcher zu 4 Sitzungen im Jahr 2008 zusammen kam, hat den
Vorstand gut beraten und beaufsichtigt. Der Bericht des Aufsichtsrates war
zudem gut nachzuvollziehen und schlüssig. Der Aufsichtsrat ist somit zu
entlasten.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers der Gesellschaft
und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung:
Der Wahl der KPMG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München kann zugestimmt
werden, da zum einen die selbige Kanzlei im Vorjahr (aber weniger als 10
Jahre) die Aufgaben des Abschlussprüfers inne hatte und zum anderen einen
absolut neutralen und objektiven Ruf bezüglich ihrer Prüfungstätigkeit
besitzt. Die KMPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft konnte auch mit ihrer
vorjährigen Prüfungstätigkeit bei der BHS tabletop absolut überzeugen.
Der Wahl ist zuzustimmen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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