Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 26.05.09



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Hauptversammlung der BHS tabletop AG am 26.05.09

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BHS tabletop AG, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2008, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Der Jahresüberschuss der BHS tabletop liegt im Geschäftsjahr 2008 bei 2.900.000 Euro. Die Gesamtausschüttung bei 1.740.520 €. Das entspricht 60 %. Dieser Prozentsatz ist absolut zu vertreten und nachvollziehbar.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat eine angemessene wirtschaftliche Leistung der Gesellschaft erzielt und das in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld und zudem in einer Branche, deren Behauptung heutzutage äußerst schwierig fällt. Trotz dieser Schwierigkeiten konnte BHS tabletop die Marktführerposition weiterhin behaupten und im Vergleich zum Vorjahr einen geringen Anstieg des Jahresüberschusses erzielen. Zwar gingen EBT und EBIT leicht zurück, dies kann jedoch durch die eben genannten wirtschaftlichen Nebenfaktoren begründet werden. Der Vorstand hat satzungskonform und transparent entsprechend der Corporate Governance gehandelt. Somit ist der Vorstand zu entlasten.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat, welcher zu 4 Sitzungen im Jahr 2008 zusammen kam, hat den Vorstand gut beraten und beaufsichtigt. Der Bericht des Aufsichtsrates war zudem gut nachzuvollziehen und schlüssig. Der Aufsichtsrat ist somit zu entlasten.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Der Wahl der KPMG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München kann zugestimmt werden, da zum einen die selbige Kanzlei im Vorjahr (aber weniger als 10 Jahre) die Aufgaben des Abschlussprüfers inne hatte und zum anderen einen absolut neutralen und objektiven Ruf bezüglich ihrer Prüfungstätigkeit besitzt. Die KMPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft konnte auch mit ihrer vorjährigen Prüfungstätigkeit bei der BHS tabletop absolut überzeugen. Der Wahl ist zuzustimmen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.