Hauptversammlung der OHB Technology AG am 13. Mai 2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) sowie der Lageberichte für die OHB Technology AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2008, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Mit Blick auf den Konzernjahresüberschuss und das Ergebnis je Aktie von 0,61 € ist die etwa 40%ige Ausschüttungsquote (0,25 € je Aktie) akzeptabel und sichert Dividendenkontinuität. Bei Einbeziehung der erfolgsneutral in der Neubewertungsrücklage erfassten Beteiligungswertberichtigung Orbcomm Inc. (6 Mio. €) und der durch Umklassifizierung von Wertpapieren vermiedenen, ansonsten erfolgswirksamen Wertpapierabschreibungen (1,3 Mio. €) sowie unter der Annahme, dass diese dauerhaft wären, würde hingegen eine partielle Ausschüttung aus der Substanz vorgenommen werden. Diese wäre allerdings selbst dann angesichts der bilanziellen/operativen Verhältnisse aber tragbar.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand konnte das operative Ergebnis des überwiegend konjunkturunabhängigen Geschäfts des Konzerns trotz höherer Kosten gegenüber dem Vorjahr steigern. Ein positiver Cash Flow, ein erhöhter Finanzmittelbestand, nach wie vor solide Bilanzrelationen, ein auf Rekordhöhe liegender Auftragsbestand und eine gute Marktstellung auf vielen Teilmärkten stimmen die SdK für die Zukunft grundsätzlich optimistisch. Handlungsbedarf besteht bei der Kostenkontrolle sowie bei der Optimierung des Finanzergebnisses. Auch könnte die Transparenz des Geschäftsberichtes noch erhöht werden.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist, soweit erkennbar, seiner Kontrollfunktion nachgekommen. Grundsätzlich sieht die SdK beim OHB-Konzern allerdings die Frage der Unabhängigkeit des Aufsichtsrats bei der Kontrolle des Vorstands infolge der bestehenden engen verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen den handlungsrelevanten Akteuren in beiden Organen kritisch. Nachfragebedarf gibt es zudem hinsichtlich der Beraterverträge mit Aufsichtsratsmitgliedern.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Gegen eine erneute Bestellung der BDO Deutsche Warentreuhand AG bestehen keinerlei Bedenken. Ein Missverhältnis zwischen den Honoraren für die Abschlussprüfung sowie für sonstige Dienstleistungen ist nicht erkennbar. Vor dem Hintergrund der langjährigen Prüfung durch die BDO sollte mittelfristig über den Wechsel der Abschlussprüfer nachgedacht werden.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Ablehnung
Begründung: Auch wenn die SdK an der bisherigen Praxis des Aktienrückkaufes durch die Gesellschaft nichts zu bemängeln hat, präferiert die SdK in der Ära der Abgeltungssteuer grundsätzlich die Ausschüttung von (höheren) Dividenden gegenüber dem Rückkauf eigener Aktien.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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