Hauptversammlung der adidas AG am 07.05.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der adidas AG und des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2008, des Lageberichts für
die adidas AG und des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des
Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2008
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft schüttet 15 % des Jahresüberschusses aus. Damit
befindet sich der Vorschlag am untersten Ende der Dividendenpolitik des
Unternehmens, die eine Ausschüttung von 15 bis 25 % des Konzerngewinns
vorsieht. Die SdK fordert grundsätzlich eine Ausschüttung zwischen 40 und 60
% des Jahresüberschusses. Vorliegend ist es jedoch so, dass die Gesellschaft
zum einen im vergangenen Jahr ein Aktienrückkaufprogramm durchgeführt hat
und zum anderen die gestiegenen Nettofinanzverbindlichkeiten reduzieren
möchte. Vor diesem Hintergrund erscheint der Gewinnverwendungsvorschlag
angemessen. Die SdK wird daher zustimmen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2008
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat im vergangenen Jahr gute Arbeit geleistet. Die
Entlastung kann ihm erteilt werden.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2008
Zustimmung
Begründung: Gleiches gilt für den Aufsichtsrat.
TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Gegen die vorgeschlagenen Personen bestehen keine Bedenken. Die
SdK wird daher der Wahl zustimmen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung von § 21 Abs. 2 der Satzung
Zustimmung
Begründung: Hier geht es um einen Beschluss, der die Ausübung des
Stimmrechts regelt. Gegen diesen ist nichts einzuwenden.
TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung von § 22 der Satzung
Ablehnung
Begründung: Die SdK ist der Ansicht, dass die aktuelle Rechtslage auch ohne eine entsprechende Satzungsbestimmung die ordnungsgemäße Durchführung der HV ermöglicht. Eine solche Regelung ist damit überflüssig.
TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs.
2 der Satzung, über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der
Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende
Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Hier soll das alte Genehmigte Kapital (GK), das zu einer
Barkapitalerhöhung in Höhe von ca. 64. Mio. Euro berechtigt, aufgehoben
werden und durch ein neues GK in Höhe von 50 Mio. Euro mit einer Laufzeit
von 5 Jahren ersetzt werden. Das gezeichnete Kapital beläuft sich aktuell
auf 193,5 Mio. Euro, so dass das GK eine Ermächtigung darstellt, das Kapital
der Gesellschaft um ca. 26 % zu erhöhen. Hiergegen ist nichts einzuwenden,
zumal grundsätzlich ein Bezugsrecht zu gewähren ist.
TOP 9
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs.
3 der Satzung, über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der
Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende
Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Hier wird ein GK in Höhe von 12. Mio. Euro aufgehoben und ein
neues von 25 Mio. Euro geschaffen. Dieses berechtigt aber nur zur
Sacheinlagen. Insgesamt (TOP 8 und 9) ist damit ein Genehmigtes Kapital von
knapp 40 % geschaffen worden. Da das Bezugsrecht für die Barkapitalerhöhung
gewährt wird, kann dem Vorschlag zugestimmt werden.
TOP 10
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener
Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG einschließlich der Ermächtigung zur
Einziehung sowie der Ermächtigung zum Ausschluss von Andienungs- und
Bezugsrechten; Aufhebung der bestehenden Ermächtigung
Zustimmung
Begründung: Adidas hat in der Vergangenheit von dieser Möglichkeit
sachgerecht Gebrauch gemacht und ist auch zukünftig in der Lage davon
Gebrauch zu machen. Dem sonst üblichen Beschlussvorschlag kann zugestimmt
werden.
TOP 11
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten
im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum
Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts
Zustimmung
Begründung: Zwar hat die SdK grds. Bedenken, dass das Unternehmen auch in
Derivaten auf ihre eigenen Aktien handeln kann, doch hat sich dieses
Vorgehen mittlerweile durchgesetzt und hat in der Tat Vorteile für das
Unternehmen. Bisher sind keine Fälle bekannt geworden, wo von dieser
Möglichkeit zu Lasten der Aktionäre Gebrauch gemacht wurde. Aus diesem Grund
wird dem TOP dennoch zugestimmt.
TOP 12
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2009 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl der KPMG bestehen keine Bedenken.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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