Hauptversammlung der MME MOVIEMENT AG am 29.04.09
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. August 2008 mit dem Lagebericht und dem
Konzernlagebericht des Vorstands, dem Bericht des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2007/2008 (1. September 2007 bis 31. August 2008) und dem
erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315
Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2007/2008
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat eine angemessene wirtschaftliche Leistung der Gesellschaft erzielt und das in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld. Ebit, Jahresüberschuss und Umsatz sind leicht gestiegen.
Die Hauptausgabeposten in der Bilanz, Material und Personal, haben sich im
Verhältnis zum Umsatz ebenfalls positiv entwickelt.
Zudem hat der Vorstand satzungskonform und transparent entsprechend der
Corporate Governance gehandelt. Somit ist der Vorstand zu entlasten.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2007/2008
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand strategisch gut beraten und beaufsichtigt.
Der Bericht des Aufsichtsrates war zudem gut nachzuvollziehen und schlüssig.
Der Aufsichtsrat hat zudem eine angemessene Vorstandvergütung festgelegt.
Der Aufsichtsrat ist zu entlasten.
TOP 4
Beschlussfassung über die Zustimmung der Hauptversammlung zu dem
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der MME MOVIEMENT AG und
der white balance GmbH
Zustimmung
Begründung:
Dieser Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist für die Gesellschaft
nicht von Nachteil und beruht rein auf steuerlichen und
gesellschaftsrechtlichen Gründen.
Somit ist dieser Vertrag ein strategischer Schritt der Gesellschaft und man
kann dem TOP unbedenklich zustimmen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers
Zustimmung
Begründung:
Der Wahl der PricewaterhouseCoopers AG als Abschlussprüfer kann zugestimmt
werde, da die selbige Kanzlei bereits im Vorjahr (aber weniger als 10
Jahre), die Aufgabe des Abschlussprüfers inne hatte und diese zufrieden
stellend erfüllt hat. Durch diese Wahl ist eine objektive und unabhängige
Prüfung gewährleistet.
TOP 6
Änderung von § 17 der Satzung
Zustimmung
Begründung:
Einer Änderung von § 17 der Satzung kann zugestimmt werden, da diese
Änderung einen rein formellen Hintergrund hat und bei dem erwarteten in
Kraft treten des ARUG von Nöten ist. Eine Beeinträchtigung der
Aktionärsstellung ist hier absolut auszuschließen.
TOP 7
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Zustimmung
Begründung: Ein wichtiger Punkt hierzu ist ein ausreichend vorhandener Überschuss an
Kapital, der hier gegeben ist. Auch im Vorjahr hatte die Gesellschaft die
Ermächtigung eigene Aktien zu erwerben. Da dieses Recht des Vorstandes
verantwortungsvoll und risikobewusst ausgeführt wurde, kann dem TOP
zugestimmt werden.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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