Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 23.04.09



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Hauptversammlung der EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 23.04.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31. Dezember 2008, des zusammengefassten Lageberichts für die EnBW Energie Baden-Württemberg AG und den Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2008

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Verwendung des Bilanzgewinns als Dividende bewegt sich mit 54,5 % im Bereich der von der SdK geforderten Bandbreite von 40-60 % des Konzernüberschusses. Die Ausschüttung wird daher als angemessen angesehen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Der Entlastung des Vorstandes wird zugestimmt, da der Vorstand im Geschäftsjahr seinen Verpflichtungen nachgekommen ist und die Geschäfte ordentlich geführt hat.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Noch offen
Begründung: Es wird auf der Hauptversammlung zu klären sein, inwieweit amtierende Mitglieder des Aufsichtsrates bei der Vertragsgestaltung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden im Punkte der Pensionszahlungen leichtfertige Formulierungen verwendet haben. Grundsätzlich ist gegen eine angemessene Vergütung, dem eine entsprechende Leistung gegenübersteht nichts einzuwenden. Aber die Zahlungen von ca. 400 TEUR p. a. scheinen eine leichtfertig gestaltete Kostenposition zu sein, die auf dem Rücken der Kunden, der Arbeitnehmer und der Aktionäre ausgetragen werden müssen.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Gegen den Vorschlag der Wahl des Abschlussprüfers bestehen von Seiten der SdK keinerlei Bedenken.

TOP 6
Zustimmung zu drei Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen zwischen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG einerseits und drei Tochtergesellschaften andererseits

Zustimmung
Begründung: Den Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen wird zugestimmt. Es bestehen keinerlei Bedenken gegen die Verträge. Gerade im Zusammenhang mit Punkt 2 der Tagesordnung wird die Gesamtverantwortung des Vorstandes für den Konzern durch die Gewinnabführung unterstrichen. Damit stehen die liquiden Mittel zentral sowohl für Investitionen und auch zur Gewinnausschüttung zur Verfügung.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.