Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 05.05.09



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Hauptversammlung der A.S. Création Tapeten AG am 05.05.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der A.S. Création Tapeten AG zum 31. Dezember 2008, des nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellten und gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2008, der Lageberichte für die A.S. Création Tapeten AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Dividende liegt mit 1,40 EUR pro Aktie zwar unter dem Wert des Vorjahres (1,60 EUR). Die Gesellschaft schüttet damit jedoch 44% des Ergebnisses pro Aktie aus und bewegt sich damit im Rahmen der von der SdK geforderten Bandbreite von 40% bis 60%.
Unter Berücksichtigung der Akquisitionen von MCF und SCE, der Eigenkapitalquote (51%) und der Bilanzstruktur im Übrigen erscheint dieser Betrag angemessen.
Positiv ist hervorzuheben, dass die Ausschüttungsquote trotz der konjunkturellen Lage nahezu beibehalten wird.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Unter Berücksichtigung der Rohstoffpreise im Jahr 2008 hat der Vorstand ein angemessenes Ergebnis erwirtschaftet und durch die Akquisition von MCF und SCE dafür Sorge getragen, dass die Absatzsituation für die Gesellschaft langfristig gesichert wird. Dabei wurde darauf geachtet, dass die ausgewogene Bilanzstruktur der Gesellschaft gewahrt bleibt.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand insbesondere bei der weiteren strategischen Ausrichtung der Gesellschaft unterstützt und sich mit den Auswirkungen der Situation an den Finanz- und Kapitalmärkten für die Gesellschaft befasst.
Die Bildung von Ausschüssen für Vorstandsangelegenheiten, den Prüfungsausschuss und den Nominierungsausschuss zeigt, dass der Aufsichtsrat bemüht ist, die Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex möglichst weitgehend umzusetzen.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Wegen der Akquisitionen von MCF und SCE und des damit verbundenen erhöhten Prüfungsaufwands wird eine erneute Wahl der KPMG befürwortet.

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien und über die Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Wiederveräußerung erworbener eigener Aktien

Enthaltung
Begründung: Die Gesellschaft hat von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien umfangreich Gebrauch gemacht und hält zum Bilanzstichtag eigene Aktien in Höhe von 8% des Grundkapitals. Die Ermächtigung ist sinnvoll, soweit sie dazu dient, die Aktien einzuziehen oder als Gegenleistung für Unternehmenskäufe eingesetzt zu werden. Nach dem Bericht des Vorstands soll die Ermächtigung aber auch dazu dienen, durch die Weiterveräußerung der Aktien mit Bezugsrechtsausschluss neue Aktionärsgruppen zu gewinnen. Es ist nicht Aufgabe des Vorstands, auf die Zusammensetzung des Aktionärskreises Einfluss zu nehmen. Deshalb wird der Ermächtigung nicht zugestimmt.

TOP 7
Beschlussfassung über die Ergänzung der Satzung im Hinblick auf die Übermittlung von Mitteilungen nach § 125 AktG

Zustimmung
Begründung: Durch die Ergänzung der Satzung will die Gesellschaft im Vorgriff auf die Verabschiedung und das Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrichtlinie (ARUG) die Form von Mitteilungen an Aktionäre auf die elektronische Form umzustellen, wobei die Übermittlung in Papierform nach wie vor möglich sein soll. Die Übermittlung von Informationen auf elektronischem Wege setzt sich in immer mehr Lebensbereichen durch und ist für die Gesellschaft mit Kosteneinsparungen verbunden, ohne dass die Aktionäre auf Informationen verzichten müssen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.