Hauptversammlung der Beru AG am 20.05.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses, des Lageberichts, des Konzernlageberichts, des Berichts
des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB jeweils für das Geschäftsjahr
2008
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2008
Noch offen
Begründung: Ein Geschäftsjahr, das die schlechter gewordene Situation der in der Automobilbranche tätigen Zulieferindustrie widerspiegelt. Die Umsatzerlöse insbesondere in der Dieselkaltstarttechnologie sind deutlich geringer, dennoch insgesamt nur Umsatzeinbußen von 7%. Das Ergebnis ist aber nur vordergründig negativ, es wird durch die Entkonsolidierung der franz. Töchter um knapp 40 Mio. EUR geschmälert.
Eine Entlastung des Vorstands erfolgt nur, wenn für die Entkonsolidierung eine Weisung des Hauptaktionärs vorlag.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2008
Noch offen
Begründung: Der Aufsichtsrat ist, soweit feststellbar, seiner Kontroll- und Beratungsfunktion gerecht geworden. Der Bericht des Aufsichtsrates ist schlüssig und gibt ein gutes Bild von seiner Arbeit wieder. Zustimmung zur Entlastung aber nur dann, wenn für die Entkonsolidierung der franz. Tochter eine Weisung des Hauptaktionärs vorlag.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Der Wahl von PwC als Abschlussprüfer wird zugestimmt; hier erfolgt jedoch erneut ein Wechsel - Bayer. Treuhand bis 2007, KPMG in 2008 - die Gründe müssen deshalb hinterfragt werden.
TOP 5
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der
BERU AG auf die BorgWarner Germany GmbH, Ketsch, gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
Ablehnung
Begründung: Obwohl das Squeeze Out rechtlich möglich und nicht zu verhindern ist, lehnt die SdK jede Form der Enteignung ab.
Hiermit werden die außenstehenden Aktionäre davon ausgeschlossen, am künftigen Wachstum dieses innovativen Unternehmens, das sicher gestärkt aus der Krise hervorgehen wird - wenn es nicht vom Großaktionär zerschlagen bzw. filetiert wird - weiter teilzuhaben, sondern werden wieder einmal kalt enteignet.
TOP 6
Beschlussfassung gemäß § 286 Abs. 5 HGB und § 314 Abs. 2 Satz 2 HGB über das
Unterbleiben der in § 285 Satz 1 Nr. 9a Satz 5 bis 9 HGB sowie der in § 314
Abs. 1 Nr. 6a Satz 5 bis 9 HGB verlangten Angaben
Ablehnung
Begründung:
Auch wenn es voraussichtlich nicht mehr für die außenstehenden Aktionäre relevant ist, die individuelle Offenlegung der Vorstandsvergütung ist eine Forderung des Deutschen Corporate Governance Kodex zur Schaffung von mehr Transparenz und entspricht international anerkannten Standards guter, verantwortungsvoller Unternehmensführung und offenen Kapitalmarktkommunikation.
TOP 7
Satzungsänderung im Vorfeld des Aktionärsrechterichtlinie-Umsetzungsgesetzes
Zustimmung
Begründung: Zustimmung erfolgt, auch wenn es auf Grund des mit TOP 5 zur Beschlussfassung kommenden Squeeze Outs nicht mehr relevant ist. Unverständlich bleibt aber, warum die Gesellschaft bereits im Vorwege aktiv wird, ohne das Inkrafttreten des Gesetzes abzuwarten.
TOP 8
Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Der Wiederwahl der hier vorgeschlagenen Kandidaten wird zugestimmt, auch wenn es für die außenstehenden Aktionäre voraussichtlich auf Grund des mit TOP 5 zur Beschlussfassung kommenden Squeeze Outs nicht mehr relevant ist.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
|