Hauptversammlung der Escada AG am 28.04.2009 Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts (inkl. der
Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB), des Konzernabschlusses,
des Konzernlageberichts (inkl. der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315
Abs. 4 HGB) und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2007/2008
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Antrag auf Einzelentlastung
Begründung:
Den (ausgeschiedenen) Vorständen Loubier und Rapp ist aus Sicht der SdK
keine Entlastung zu erteilen. Beide haben den Niedergang der Escada AG
maßgeblich zu verantworten, insbesondere durch nicht nachvollziehbare
Unternehmensentscheidungen und eine völlig verfehlte Produktpolitik. So hat
die Gesellschaft in Jahren konjunktureller Stärke keine Substanz aufbauen
können und muss jetzt in Zeiten der Wirtschaftskrise ums Überleben kämpfen.
Dem Finanzvorstand Fürholz sowie den unterjährig neu bestellten Vorständen
Dr. Sälzer und Dr. Lackas ist Entlastung zu erteilen. Trotz einer
verheerenden Wirtschaftslage und der schwierigen Unternehmenssituation
zeigen sie professionelles Krisenmanagement und lösungsorientiertes Handeln.
Sollte der von der SdK in der HV gestellte Antrag auf Einzelentlastung abgelehnt werden, sieht sich die SdK
gezwungen, den gesamten Vorstand nicht zu entlasten.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Antrag auf Einzelentlastung
Begründung:
Den Aufsichtsräten, die vor Juni 2008 im Amt waren und teilweise immer noch
sind, ist aus Sicht der SdK die Entlastung zu verweigern. Sie zeichnen
maßgeblich für die verfehlte Besetzung der Vorstandspositionen in der
Vergangenheit verantwortlich. Zudem wurde dem Vorstand Loubier eine
Vorstandsvergütung von 747.000 Euro für das Geschäftsjahr 2007/2008
zugestanden, eine Vergütung die der Größe des Unternehmens und der Leistung
von Herrn Loubier Hohn spottet.
Den Aufsichtsräten, die seit Juni 2008 Verantwortung in der schwierigen
Unternehmenslage der Escada AG übernommen haben, ist die Entlastung zu
gewähren.
Sollte der von der SdK in der HV gestellte Antrag auf Einzelentlastung abgelehnt werden, sieht sich die SdK
gezwungen, den gesamten Aufsichtsrat nicht zu entlasten.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008/2009
Zustimmung
Begründung:
Gegen die Wahl der AWT Horwath GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
München, bestehen keine Bedenken.
TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung:
Gegen die Wahl der Herren Prof. Dr. Pöllath und Herz bestehen keine
Einwendungen. Beide sind durch gerichtliche Bestellung im Juni 2008 in den
Aufsichtsrat eingetreten und haben damit Verantwortung in einer schwierigen
Unternehmensphase übernommen. Die Wahl soll die gerichtliche Bestellung
durch ein Aktionärsvotum legitimieren.
TOP 6
Kapitalherabsetzung und entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung:
Durch die vorgesehene Kapitalherabsetzung wird der rechnerische Anteil je
Aktie am Grundkapital gesenkt und somit wieder eine Ausgabe neuer Aktien in
der Nähe des Börsenkurses möglich. Die Kapitalmarktfähigkeit der
Gesellschaft wird dadurch gestärkt. Der Maßnahme ist deshalb zuzustimmen.
TOP 7
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und die
entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung:
Das vorgeschlagene genehmigte Kapital ermöglicht es der Gesellschaft, ihre
Eigenkapitalausstattung kurzfristig zu erhöhen, sofern dies notwendig oder
sinnvoll sein sollte. Es handelt sich daher um ein wertvolles Instrument der
Unternehmensfinanzierung. Da das bisherige genehmigte Kapital teilweise
ausgenutzt wurde, wird der Hauptversammlung ein neues genehmigtes Kapital
nebst entsprechender Satzungsänderung vorgeschlagen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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