Hauptversammlung der KUKA AG am 29.04.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB, sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2008 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Der Bilanzgewinn von 32,1 Mio € soll in \"Andere
Rücklagen\" eingestellt werden. Auf Grund der gegenüber dem Vorjahr
konjunkturbedingten verschlechterten Ergebnissituation musste der
Vorschlag einer Dividende entfallen, was gerechtfertigt erscheint.
TOP 3
Entlastung des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der Entlastung des Vorstands kann in Anbetracht des
ausgewiesenen Ergebnisses vor dem Hintergrund des schwierigen
konjunkturellen Umfeldes zugestimmt werden.
TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat die strategischen Entscheidungen
des Vorstands nicht nur überwachend begleitet.
TOP 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung
Eigener Aktien, auch unter Ausschluss eines Andienungs- und Bezugsrechts;
Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien, auch mit
Kapitalherabsetzung und Aufhebung der bestehenden Erwerbs- und
Verwendungsermächtigung
Zustimmung
Begründung:
Der Beschlussvorschlag ist vertretbar, weil insbesondere durch den
Bezugsrechtsausschluss nur in besonderen Fällen und nicht auch
generalklauselartig (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG) die Belange der
Aktionäre gewahrt werden.
TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten
Kapitals und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals II (2009) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit und ohne Bezugsrecht und entsprechende Satzungsänderungen
Enthaltung
Begründung: Eine Zustimmung ist nicht möglich, da die SdK auf
Vorrat gefasste Kapitalbeschlüsse im Regelfall nur bis zu einer
Höhe von 25 % des Grundkapitals für angemessen erachtet; gleichwohl
ist eine Ablehnung auf Grund der Erklärung des Vorstands vom
25.3.2009, wonach der Bezugsrechtsausschluss nur bis 20 % des
genehmigten Kapitals erfolgen soll, nicht geboten.
TOP 7
Beschlussfassungen über die Änderung des § 20 Abs. 2 Satz 2 der
Satzung
Enthaltung
Begründung: Es erscheint unangemessen zu sein, Vorratsbeschlüsse
für noch zu erlassende Gesetze zu fassen.
TOP 8
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2009 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht,
des Prüfers für den Halbjahresfinanzbericht des Geschäftsjahres 2009
Zustimmung
Begründung: Es gibt keine Bedenken, dem Abstimmungsvorschlag
zuzustimmen.
Anmerkung: TOP 9 nicht vorhanden.
Top 10 und 11 wurden, formell als \"Bekanntmachung\" des Vorstands,
nachträglich zur HV-Einladung ergänzend mitgeteilt.
TOP 10
Abberufung von durch die Hauptversammlung gewählten Mitgliedern des
Aufsichtsrats
Enthaltung
Begründung: Zwar ist der Tagesordnungspunkt nicht ordnungsgemäß
bekannt gemacht worden (keine Spezifizierung der abzuberufenden
Personen), so dass eine Beschlussfassung an § 124 Abs. 4 AktG
scheitert. Jedoch sind diese Aspekte vor dem Hintergrund der später
mitgeteilten Amtsniederlegung von zwei Aufsichtsräten mit Wirkung
zum Ablauf der HV am 29.4.09 gegenstandslos geworden, so dass es
schon aus diesem Grunde einer Beschlussfassung über TOP 10 nicht
mehr bedarf.
TOP 11
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Die Firma Grenzebach Maschinenbau GmbH ist neuer
größter Aktionär vor dem amerikanischen Finanzinvestor Guy Wyser
Pratte. Der Anspruch auf zwei AR-Mandate zu Gunsten der Firma
Grenzebach ist daher nicht unangemessen.
Es ist der Vollständigkeit halber jedoch anzumerken, dass die vom
Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat
als Vertreter der Anteilseigner (Herr Bernd Minning und Herr Dr.
Till Reuter) erst nachträglich am 2.4.2009 als \"Stellungnahme\" des
Aufsichtsrats zur HV-Einladung über das Internet bekannt gegeben
wurden.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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