Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 29.04.09



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Hauptversammlung der KUKA AG am 29.04.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB, sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2008 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Der Bilanzgewinn von 32,1 Mio € soll in \"Andere Rücklagen\" eingestellt werden. Auf Grund der gegenüber dem Vorjahr konjunkturbedingten verschlechterten Ergebnissituation musste der Vorschlag einer Dividende entfallen, was gerechtfertigt erscheint.

TOP 3
Entlastung des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Der Entlastung des Vorstands kann in Anbetracht des ausgewiesenen Ergebnisses vor dem Hintergrund des schwierigen konjunkturellen Umfeldes zugestimmt werden.

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat die strategischen Entscheidungen des Vorstands nicht nur überwachend begleitet.

TOP 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung Eigener Aktien, auch unter Ausschluss eines Andienungs- und Bezugsrechts; Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien, auch mit Kapitalherabsetzung und Aufhebung der bestehenden Erwerbs- und Verwendungsermächtigung

Zustimmung
Begründung: Der Beschlussvorschlag ist vertretbar, weil insbesondere durch den Bezugsrechtsausschluss nur in besonderen Fällen und nicht auch generalklauselartig (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG) die Belange der Aktionäre gewahrt werden.

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals II (2009) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit und ohne Bezugsrecht und entsprechende Satzungsänderungen

Enthaltung
Begründung: Eine Zustimmung ist nicht möglich, da die SdK auf Vorrat gefasste Kapitalbeschlüsse im Regelfall nur bis zu einer Höhe von 25 % des Grundkapitals für angemessen erachtet; gleichwohl ist eine Ablehnung auf Grund der Erklärung des Vorstands vom 25.3.2009, wonach der Bezugsrechtsausschluss nur bis 20 % des genehmigten Kapitals erfolgen soll, nicht geboten.

TOP 7
Beschlussfassungen über die Änderung des § 20 Abs. 2 Satz 2 der Satzung

Enthaltung
Begründung: Es erscheint unangemessen zu sein, Vorratsbeschlüsse für noch zu erlassende Gesetze zu fassen.

TOP 8
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für den Halbjahresfinanzbericht des Geschäftsjahres 2009

Zustimmung
Begründung: Es gibt keine Bedenken, dem Abstimmungsvorschlag zuzustimmen.

Anmerkung: TOP 9 nicht vorhanden.

Top 10 und 11 wurden, formell als \"Bekanntmachung\" des Vorstands, nachträglich zur HV-Einladung ergänzend mitgeteilt.

TOP 10
Abberufung von durch die Hauptversammlung gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrats

Enthaltung
Begründung: Zwar ist der Tagesordnungspunkt nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden (keine Spezifizierung der abzuberufenden Personen), so dass eine Beschlussfassung an § 124 Abs. 4 AktG scheitert. Jedoch sind diese Aspekte vor dem Hintergrund der später mitgeteilten Amtsniederlegung von zwei Aufsichtsräten mit Wirkung zum Ablauf der HV am 29.4.09 gegenstandslos geworden, so dass es schon aus diesem Grunde einer Beschlussfassung über TOP 10 nicht mehr bedarf.

TOP 11
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Die Firma Grenzebach Maschinenbau GmbH ist neuer größter Aktionär vor dem amerikanischen Finanzinvestor Guy Wyser Pratte. Der Anspruch auf zwei AR-Mandate zu Gunsten der Firma Grenzebach ist daher nicht unangemessen.
Es ist der Vollständigkeit halber jedoch anzumerken, dass die vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat als Vertreter der Anteilseigner (Herr Bernd Minning und Herr Dr. Till Reuter) erst nachträglich am 2.4.2009 als \"Stellungnahme\" des Aufsichtsrats zur HV-Einladung über das Internet bekannt gegeben wurden.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.