Hauptversammlung der PSI AG am 28.04.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2008 und des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2008 und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat sehr erfreuliche und gute Zahlen für 2008 vorgelegt. Es sind deshalb keine Gründe bekannt, die gegen eine Entlastung sprechen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Soweit erkennbar hat der AR seine Aufgaben erfüllt. Es spricht nichts gegen die Entlastung.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Es ist nichts bekannt, was gegen den Abschlussprüfer spricht.
TOP 5
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages mit der FLS FUZZY Logik Systeme GmbH, Dortmund
Zustimmung
Begründung: Da es sich um eine 100%ige Tochterfirma handelt, spricht nichts dagegen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien sowie Zustimmung zur Übermittlung von Informationen an die Aktionäre im Wege der Datenfernübertragung nebst Änderungen der Satzung
Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts gegen die Umwandlung in Namensaktien und sonstigen Satzungsänderungen.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen, jeweils mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses, nebst gleichzeitiger Schaffung eines Bedingten Kapitals 2009 sowie Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen vom 27. Mai 2004 nebst dem bestehenden Bedingten Kapital 2004 und entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 120.000.000 Euro und einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren ist als zu umfangreich abzulehnen, da gleichzeitig auch Bezugsrechte ausgeschlossen werden können.
TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses bei der Veräußerung der eigenen Aktien
Ablehnung
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, dem Unternehmen die Möglichkeit zum Aktienrückkauf zu geben. Die Ermächtigung für bis zu 10% und speziell den Einzug dieser Aktien ist aber zu groß.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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