Hauptversammlung der BDF Beiersdorf AG am 30.04.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit den Berichten über die Lage der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2008, dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Dividende soll von € 0,70 auf € 0,90 angehoben werden. Dies entspricht in etwa der Steigerung des Ergebnisses um über 20 %.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Es wird empfohlen, dem Vorstand Entlastung zu erteilen, da er sehr gute Zahlen mit dem Abschluss 2008 vorgelegt hat. Der Jahresüberschuss ist um mehr als 30 % gestiegen. Das betriebliche Ergebnis ist immerhin leicht angestiegen. Insgesamt ist dies für die schwierigen Marktbedingungen ein hervorragendes Ergebnis.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Den sehr guten Zahlen der Gesellschaft kann man entnehmen, dass die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat die entsprechenden Früchte getragen hat und somit empfehlen wir die Entlastung.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Dem Vorschlag der Verwaltung ist zu folgen, da uns keinerlei Hinweise vorliegen, die gegen die Wahl von Ernst & Young sprechen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener
Aktien
Zustimmung
Begründung: Der Vorschlag der Verwaltung entspricht den gesetzlichen Bestimmungen und erhöht somit die Flexibilität der Verwaltung bei Akquisitionen.
TOP 7
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Die Vorschläge zur Wahl des Aufsichtsrates sind geprägt durch den Großaktionär und zusätzlich durch einige Damen und Herren, die nach der Kurzbeschreibung in der Tagesordnung die notwendige Qualifikation für den Aufsichtsrat haben.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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