Hauptversammlung der Süwag Energie AG am 15.04.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2008
(Bilanz zum 31. Dezember 2008 sowie Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2008 nebst Anhang), des Lageberichts, des
Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Der Verwendung des Bilanzgewinns wird zugestimmt. Die Ausschüttung entspricht den Erwartungen der SdK und ist im Hinblick auf das erforderliche Investment und das angestrebte Wachstum angemessen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Der Entlastung des Vorstands wird zugestimmt, da er nach unserer Auffassung seinen Aufgaben stets nachgekommen ist. Er hat die Gesellschaft trotz des schwierigen politischen Umfelds sicher durch das Geschäftsjahr geführt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Einer Entlastung des Aufsichtsrates wird uneingeschränkt zugestimmt, da nach unserer Einschätzung der Aufsichtsrat seine Aufgaben insbesondere der Überwachung und Beratung stets nachgekommen ist. Er hat damit die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen ausgeübt.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2009
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des Abschlussprüfers bestehen keinerlei Bedenken. Insofern stimmt die SdK für die Wahl des Abschlussprüfers.
TOP 6
Nachwahl zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Gegen die Nachwahl des Aufsichtrates Herrn Dr. Zschiedrich bestehen keinerlei Bedenken. Für die Wahlen Herrn Dr. Arndt Brandenberg, Herrn Prof. Leo Petry und Herrn Paul Waning werden ebenfalls keine Einwände geltend gemacht.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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