Hauptversammlung der E.ON AG am 06. Mai 2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2008 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die E.ON AG und den E.ON-Konzern und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Die Ausschüttung wird insgesamt um 9,50 % auf 1,50 € erhöht. Damit wird unterstrichen, dass in einem schwierigen Umfeld die wesentlichen Ziele erreicht wurden.
TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Dem Vorstand ist es gelungen, in einem sehr schwierigen Marktumfeld die wesentlichen Kennzahlen zu verbessern. Das Fundament der Gesellschaft ist solide.
TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Der Erfolg des Jahres 2008 mit der Dividendenerhöhung unterstreicht, dass der Aufsichtsrat den Vorstand gewissenhaft überwacht und beraten hat. Der Bericht des Aufsichtsrates erscheint umfassend und vollständig und gibt einen guten Überblick über die Arbeit des Gremiums.
TOP 5
Wahl zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Die Wahl von Herrn Heyerdahl aus Oslo unterstreicht die internationale Zusammensetzung des Gremiums und ist dementsprechend zuzustimmen.
TOP 6
Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 und für die prüferische Durchsicht
Zustimmung
Begründung: Es ist nichts bekannt, was gegen den Vorschlag spricht.
TOP 7
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Zustimmung
Begründung: Dieser Vorschlag entspricht den gesetzlichen Gegebenheiten.
TOP 8
Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals sowie entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Die Genehmigung umfasst ein Kapital von 460 Mio. € und liegt damit bei knapp 25 % des gezeichneten Kapitals. Dieses erscheint eine sachgerechte Größenordnung ohne erneut die Hauptversammlung zu befragen.
TOP 9
9a) Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen und Schaffung eines Bedingten Kapitals
Zustimmung
Begründung: Ein vernünftiges Wachstum über die Eigenmittel hinaus kann über dieses Instrument ermöglicht werden. Die zu genehmigende Größenordnung der Gesellschaft ist akzeptabel.
9 b) Ermächtigung II zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts, Schaffung eines Bedingten Kapitals II
Zustimmung
Begründung: Als Aktionärsvereinigung würden wir es begrüßen, wenn die Ermächtigung zu 9 „mit Bezugsrecht“ vom Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen würden. Die Größenordnung ist akzeptabel, da die Tagesordnung 9a und 9b nicht kumulativ, sondern in ihrer Größenordnung nur einmalig gelten.
TOP 10
Anpassung des Unternehmensgegenstandes (Satzungsänderung)
Zustimmung
Begründung: Der Unternehmensgegenstand hat sich im Zeitablauf geändert und muss angepasst werden.
TOP 11
Satzungsanpassungen im Hinblick auf das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Zustimmung
Begründung: Die Satzungsänderung setzt zeitnah einen beschlossenen Regierungsentwurf um, der voraussichtlich im Sommer 2009 in Kraft treten wird und somit die ordentliche Hauptversammlung der E.ON AG im Jahr 2010 tangieren wird.
TOP 12
Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der E.ON Einundzwanzigste Verwaltungs GmbH
Zustimmung
Begründung: Der Beschluss gilt der steuerlichen Optimierung des Konzerns und ist zu befürworten.
TOP 13
Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der E.ON Zweiundzwanzigste Verwaltungs GmbH
Zustimmung
Begründung: Der Beschluss gilt der steuerlichen Optimierung des Konzerns und ist zu befürworten.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
|