Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 22.04.09



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Hauptversammlung der GEA Group AG am 22.04.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GEA Group Aktiengesellschaft und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2008, des mit dem Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft zusammengefassten Konzernlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Der Bilanzgewinn wird nahezu vollständig ausgeschüttet. Damit ist eine Dividende von € 0,40 je Aktie möglich. Rücklagen scheinen derzeit nicht erforderlich.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat es in der derzeitigen Situation geschafft, sich vom negativen Markttrend der Großanlagenbauer abzukoppeln.

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: s.o. Top 3

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Es sind keine negativen Erfahrungen mit der Prüfungsgesellschaft gemacht worden.

TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Zustimmung
Begründung: Es handelt sich um einen Vorratsbeschluss, der üblich ist. Außerdem wurde in der Vergangenheit von ähnlichen Beschlüssen schonend im Sinne der Aktionärsinteressen hiervon Gebrauch gemacht.

TOP 7
Schaffung von neuem Genehmigten Kapital sowie Änderung der Satzung

Zustimmung
Begründung: Die Summe der genehmigten Kapitalien (II + III) macht mit einem Gesamtbetrag in Höhe von € 147.000.000,00 gemessen am Grundkapital ca. 29% aus, und bewegt sich damit in einem Rahmen, den die SdK gerade noch für Akquisitionen ohne speziellen HV-Beschluss im Rahmen der Schaffung einer notwendigen Unternehmensflexibilität für gerechtfertigt erachtet. Die Tatsache, dass von der vorausgehenden Ermächtigung kein Gebrauch gemacht wurde, legt einen verantwortungsvollen Umgang mit dem in solchen Beschlüssen zum Ausdruck kommenden Vertrauen der Aktionäre nahe.

TOP 8
Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der GEA Brewery Systems GmbH

Zustimmung
Begründung: Es ist nicht erkennbar, ob hierbei negative Risiken bestehen.

TOP 9
Wahl zum Aufsichtsrat

Ablehnung
Begründung: Die SdK ist grundsätzlich gegen die Wahl eines Vorstandes in den Aufsichtsrat, unmittelbar nach Beendigung der Vorstandstätigkeit. Dies Wahl entspricht daher nicht der guten Corporate Governance. Daher wird dies nicht von SdK unterstützt.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.