Hauptversammlung der MAN AG am 03.04.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MAN Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2008 nebst Lagebericht der MAN Aktiengesellschaft und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2008 und des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns
Ablehnung
Begründung: Die Absenkung der Dividende von 3,50 € im Vorjahr auf 2,00 € für das Berichtsjahr, obwohl das Ergebnis je Aktie noch einmal auf 7,76 € gesteigert werden konnte, erscheint, trotz Berücksichtigung der aktuellen Finanz- und Wirtschaftkrise, überzogen. Die Ausschüttungen werden im Vorgriff auf bessere Jahre nicht gesteigert, warum sollen sie dann im Vorgriff auf schlechtere Jahre bereits in guten Jahren abgesenkt werden.
TOP 3
Entlastung des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Dem Vorstand ist es gelungen, noch einmal Umsatz und Ergebnis zu erhöhen. In den letzten Jahren hat er eine erfolgreiche Strategie mit der Konzentration auf transportbezogene Aktivitäten, Erhöhung der Produktivität und Produktionsflexibilität durchgeführt. Noch kann nicht bewertet werden, ob der Vorstand bei dem Kauf der VW Truck& Busses Ltda. Brasilien von dem Großaktionär VW AG, der gleichzeitig den Aufsichtsratsvorsitz bei MAN innehat, allein die Interessen der Aktionäre der MAN AG vertreten und nicht unter dem Druck des Großaktionärs einen überhöhten Kaufpreis akzeptiert hat. Sollten sich im Zeitraum bis zur oder während der HV deutliche Anzeichen dafür ergeben, wäre trotz der guten Unternehmensführung eine Entlastung abzulehnen.
TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Auch unter dem neuen Aufsichtsrat hat sich die gute Unternehmensentwicklung fortgesetzt. Aufgrund des Berichtes des Aufsichtsrats scheint er seinen Aufgaben nachgekommen zu sein. Anders lautende Informationen sind nicht bekannt geworden. Allerdings kann man noch nicht bewerten, ob der Großaktionär VW bei dem Verkauf der VW Truck and Buses Ltda. Brasilien an die MAN AG seine Machtposition gegenüber dem Vorstand von MAN dazu genutzt hat, einen überhöhten Kaufpreis durchzusetzen. Falls sich vor der Abstimmung dazu deutliche Hinweise ergeben sollten, wäre eine Ablehnung der Entlastung nicht nur der 3 Vertreter von VW im Aufsichtsrat, sondern des gesamten Aufsichtsrats angezeigt.
TOP 5
Ermächtigung zum Erwerb und Verwendung eigener Aktien
Ablehnung
Begründung: Dieser Beschluss bedeutet wirtschaftlich eine Kapitalverringerung. Das Kapital wird aber benötigt, um die Bonität des Unternehmens in diesen schwierigen Zeiten zu unterstreichen und um genügend EK zu haben, um die Risiken der aktuellen Krise und der stärkeren Internationalisierung des Nutzfahrzeuggeschäftes abzudecken.
TOP 6
Genehmigtes Kapital, um Aktien an Mitarbeiter abzugeben
Ablehnung
Begründung: Mit der Bezahlung der Mitarbeiter über Aktien, die zusätzlich ausgegeben werden, werden Personalkosten von der Gesellschaft auf die Aktionäre verlagert. Ob die damit einhergehende Verwässerung der Aktienposition der Anleger groß oder klein ist, mag dahingestellt bleiben. Auf jeden Fall werden die Verantwortlichkeiten verwischt. Auch ist nicht verständlich, warum die Mitarbeiter die Aktien billiger erhalten sollen als die Aktionäre. Aktien haben einen Marktpreis, der für alle gilt. Wenn einzelne Mitarbeiter aufgrund ihrer besonderen Leistung eine Sondervergütung erhalten sollen, dann ist diese als Geldbetrag zu definieren. Die Hälfte des Betrages oder bis zum gesamten Betrag, je nach Wunsch des Mitarbeiters, wird obligatorisch vom Unternehmen für den Kauf von MAN-Aktien verwendet. Diese Aktien sind dann für den Mitarbeiter 5 Jahre zu halten, bevor sie verkauft werden können.
TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers
Zustimmung
Begründung: Es sind keine nachteiligen Informationen über die Prüfung des Jahresabschlusses durch die KPMG bekannt geworden. Wir können deshalb dem Beschlussvorschlag zustimmen.
TOP 8
Umwandlung in eine SE
Ablehnung
Begründung:
a) Der Aufsichtsrat wird mit der Umwandlung nicht auf die möglichen 12 Personen reduziert, sondern nur auf 16 Personen. Auch der im deutschen Mitbestimmungsgesetz vorgesehene leitende Angestellte fehlt im neuen AR-Gremium.
Die mit der Umwandlung eingesparten Kosten für den Aufsichtsrat sind wesentlich geringer als die zusätzlichen Kosten des SE-Betriebsrats, dem mit dem Vertrag über die Kostenübernahme durch das Unternehmen wesentliche Zugeständnisse hinsichtlich Reisekosten, Räumlichkeiten, Ausbildung, Sprachkurse und zusätzliches Personal etc. gemacht wurden. Als Folge der Vereinbarung werden 28 neue Funktionen geschaffen, obwohl nur ein ausländischer Arbeitnehmervertreter in den AR einzieht. Dies ist nicht wirtschaftlich. Auch besteh bereits im Dieselgeschäft ein SE-Betriebsrat.
b)
Mit der Zustimmung zum Beschlussvorschlag wäre auch eine Zustimmung zu einer neuen Satzung verbunden, die einige Punkte enthält, denen wir nicht zustimmen.
- Die Bestimmung zur variablen Vergütung für den Aufsichtsrat ist nicht akzeptabel, da sie von einer Gewinnbasis von 0,50 € ausgeht, während der aktuelle Gewinn je Aktie bei 7,76 € liegt. Auch bei einem drastischen Gewinneinbruch erhält der AR dann noch eine variable Vergütung, was keine Anreizwirkung mehr enthält. Als SdK wenden wir uns gegen jede variable Vergütung für ein Kontrollgremium. Die aktuellen Ereignisse, insbesondere im Bankensektor, bestätigen die Richtigkeit dieser Einstellung.
- Die Satzung sollte auch eine Altersgrenze für AR-Mitglieder enthalten. Diese würden wir bei 70 Jahren sehen. In begründeten Ausnahmefällen sollte die HV mit einfacher Mehrheit das Höchstalter auf 72 Jahre erhöhen können.
TOP 9
Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner in der MAN SE
Zustimmung
Begründung: Die SdK stimmt dem Beschlußvorschlag mit folgenden Ausnahmen zu:
Frau Prof. Dr. rer. pol. Renate Köcher wegen mangelnder Bezogenheit zur Branche
Herrn Dr.-Ing. E.h. Rudolf Rupprecht aus Altersgründen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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