Hauptversammlung der MVV Energie AG am 13.03.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2008, des
Lageberichts für das Geschäftsjahr 2007/2008, des gebilligten
Konzernabschlusses (IFRS) zum 30. September 2008, des Konzernlageberichts
für das Geschäftsjahr 2007/2008, des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach den §§ 289 Absatz 4 und 315 Absatz 4 des
Handelsgesetzbuches, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Der Verwendung des Bilanzgewinns wird zugestimmt. Der Vorschlag wird als angemessene Ausschüttung unter Berücksichtigung der Rücklagen für weitere Investitionen und weiteres Wachstum der Gesellschaft angesehen.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Dem Vorstand wird Entlastung erteilt. Er ist seinen Aufgaben stets im Sinn der Gesellschaft und auch der Aktionäre nachgekommen.
TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist zu entlasten, da er seine Aufgaben, der Überwachung und Beratung des Vorstandes, aus unserer Sicht stets nachgekommen ist.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008/2009
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl von PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart als Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Zustimmung
Begründung: Gegen den Erwerb eigener Aktien bestehen keine Bedenken.
TOP 7
Beschlussfassung über die Anpassung des Sitzungsgeldes für die Mitglieder
des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Dem Vorschlag der Anpassung der Sitzungsgelder wird zugestimmt, wenngleich eine Verdreifachung der bisherigen Sitzungsgelder derzeit gesellschaftlich nur schwer vermittelbar ist. Die SdK sieht aber die Sitzungsgelder im Gesamtzusammenhang der Aufsichtsratsvergütung.
TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags
Zustimmung
Begründung: Dem Gewinnabführungsvertrag der 100 %-igen Tochtergesellschaft kann zugestimmt werden. Es bestehen keinerlei Einwände, die gegen den Vorschlag sprechen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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