Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentliche Hauptversammlung am 20.03.09



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



a.o. Hauptversammlung der Kampa AG am 20.03.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG sowie Bericht des Vorstands über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft und über das geplante Rekapitalisierungskonzept

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form zum Ausgleich von Wertminderungen und zur Deckung sonstiger Verluste sowie über die Änderung der Satzung

Ablehnung
Begründung: Der Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals (35,7 Mio. €) kommt nur zustande, weil neben einem operativen Verlust in 2008 von ca. 15 Mio. € kurzfristig noch Sondermaßnahmen wie Abwertungen von Anlagevermögen, Wertberichtigungen auf Forderungen und Erhöhungen von Rückstellungen aus Risikobetrachtung von zusammen 13,7 Mio. € vorgenommen worden sind. Dadurch erhöht sich der Verlust aus 2008 auf \"...28,5 bis 29,5 Mio. €...\".
Es liegen allerdings weder eine Stellungnahme oder ein Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers vor noch ein Gutachten eines Wirtschaftsprüfers. Dadurch wird der Eindruck verfestigt, dass es hier um eine recht \"freihändige\" Maßnahme des Vorstands geht, um in Absprache mit dem Mehrheitsgesellschafter TRITON das bisherige Kapital herabsetzen zu können, um mit der vorgesehenen Kapitalerhöhung (siehe TOP 3) den Stimmenanteil des Mehrheitsaktionärs künstlich zu erhöhen.
Weiterhin ist von Bedeutung, dass der Vorstandsvorsitzende und der Finanzvorstand gerade ihrer Ämter enthoben worden sind.

TOP 3
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht und Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: siehe die Begründung zu TOP 2. Zwar ist die Kapitalerhöhung grundsätzlich erforderlich, doch kann sie nicht ohne den zu TOP 2 vorgesehenen Kapitalschnitt betrachtet werden.

TOP 4
Wahlen zum Aufsichtsrat

Ablehnung
Begründung: 2 AR-Mitglieder von TRITON sind zurückgetreten. In Zusammenhang mit Ereignissen zur letzten AR-Sitzung am vergangenen Wochenende ist ein weiteres AR-Mitglied zurückgetreten. Das sollte zu einer grundsätzlich neuen Besetzung des AR führen. Insbesondere auch der AR-Vorsitzende Michael Wilkens sollte zurücktreten, da er als Repräsentant von TRITON das Chaos im operativen Geschäft, in Vorstand und AR sowie die miserablen Ergebnissen des Unternehmens zu verantworten hat (Verlust von ca. 72 Mio. EK in 2 Jahren).

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.