Hauptversammlung der Demag Cranes AG am 03.03.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses der Demag Cranes AG und
des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses für das am 30. September
2008 abgelaufene Geschäftsjahr 2007/2008, des Lageberichts der Demag Cranes
AG und des Konzerns für das am 30. September 2008 abgelaufene Geschäftsjahr
2007/2008 sowie Vorlage der nachstehend genannten Unterlagen
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Zwar wird nur 36,9% des Jahresüberschusses als Dividende ausgeschüttet, aber im vergangenen Jahr lag die Dividendenausschüttung bei 71%. Erhöhung der Dividende von 1,10 € im Vorjahr auf 1,40 € pro Aktie = + 27,3%). Zudem verhält sich die Gesellschaft wegen der ungewissen Konjunkturaussichten sehr vorsichtig.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat einen sehr guten Jahresabschluss vorgelegt. Die Ergebnisprognose wurde im abgelaufenen Jahr zweimal nach oben korrigiert. Schließlich wurde selbst die zweite Prognose übertroffen. Das EBIT stieg gegenüber dem Vorjahr um 65,6% auf 135,8 Mio €. Auftragseingang und Bestand wurden deutlich gesteigert, die Nettofinanzverbindlichkeiten um 84,2% reduziert auf 18,4 Mio €. Die Bilanz ist in Ordnung.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der AR hat, soweit erkennbar, seine Aufgaben erfüllt.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2008/2009
Zustimmung
Begründung: Der Bericht gibt zu keinen Beanstandungen Anlass
TOP 6
Änderung von § 8 der Satzung gemäß nachfolgendem Vorschlag
Ablehnung
Begründung: Die Änderung der Satzung in der Weise, dass zukünftig die Altersregelung nur in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates erfolgt verlagert Aktionärsrechte und wird daher abgelehnt. Das richtet sich auf keinen Fall gegen die Wahl des Herrn Dr. Rupprecht in den AR ( siehe auch TOP7)
TOP 7
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Zustimmung
Begründung: Herr Gorenflos, der die Interessen des früheren Finanzinvestors vertreten hat, ist am 15.9.08 aus dem AR ausgeschieden. Dafür wurde am 18.12.08 Herr Dr. Rupprecht vom Amtsgericht bis zur HV am 3.3.09 zum Mitglied des AR bestellt. Die Kompetenz von Herrn Dr. Rupprecht steht außer Frage.
TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener
Aktien, auch unter Ausschluss eines Andienungs- und Bezugsrechts;
Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien, auch mit
Kapitalherabsetzung
Zustimmung
Begründung: Die Ermächtigung für den Erwerb eigener Aktien endet am 5.9.09. Es spricht nichts gegen eine Verlängerung der Ermächtigung.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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