Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 27.02.09



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Hauptversammlung der Softline AG am 27.02.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Softline AG und des gebilligten Konzernabschlusses, des gemeinsamen Lageberichts für die Softline AG und den Konzern zum 30. Juni 2008 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats über das Gesch äftsjahr 2007/2008

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2007/2008

Einzelentlastung
Begründung: Die Vorstände Dr. Schneider und Kürschner haben keine positiven Ergebnisse vorzuweisen und können daher nicht entlastet werden. Herr Michel ist lediglich 3 Monate im Unternehmen, so dass die Arbeit noch nicht beurteilt werden kann. Es liegen allerdings auch keine Gründe vor, die gegen eine Entlastung von Herrn Michel sprechen würden.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der gegenwärtigen und früherer Mitglieder des Aufsichtsrats

Einzelentlastung
Begründung: Die ehemaligen AR sind mit verantwortlich für die Kapitalvernichtung bei dem Unternehmen. Die SdK wird daher die Herren Blumenschein, Böde und Prof. Krug nicht entlasten. Die eingeleiteten Maßnahmen des jetzigen AR können nicht abschließend beurteilt werden, so dass sich die SdK an dieser Stelle enthalten wird.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008/2009

Zustimmung
Begründung: Wir sehen keine Ablehnungsgründe bei der Wahl des neuen WP.

TOP 5
Beschlussfassung über eine Änderung von § 17 der Satzung

Ablehnung
Begründung: Trotz UMAG sehen wir in dieser Änderung eine Beschränkung der Aktionärsrechte.

TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals sowie über die entsprechende Änderung der Satzung

Ablehnung
Begründung: Der WP fordert dringend Kapitalmaßnahmen. Eine derartige Kapitalmaßnahme ist völlig unzureichend. Aus Sicht der SdK ist vor einer Rekapitalisierung zudem ein Kapitalschnitt erforderlich.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.