Hauptversammlung der Douglas Holding AG am 18.03.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die DOUGLAS
HOLDING AG und den Konzern für das Geschäftsjahr vom 1.10.2007 bis 30.9.
2008 und des Berichts des Aufsichtsrats sowie eines erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des HGB.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr vom 1.10.2007
bis 30.9.2008
Zustimmung
Begründung: Die Ausschüttung von 1,10 Euro je Aktie entspricht 45 % des Gewinns je Aktie und kann angesichts des schwierigen neuen Geschäftsjahres gebilligt werden.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr vom
1. Oktober 2007 bis 30. September 2008
Zustimmung
Begründung: In einem schwieriger werdenden wirtschaftlichen Umfeld hat der Vorstand die Gesellschaft weitgehend auf Kurs halten können.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
vom 1. Oktober 2007 bis 30. September 2008
Zustimmung
Begründung: Der neu konstituierte Aufsichtsrat hat seine Pflichten wahrgenommen, die Corporate Governance Regeln der Gesellschaft aktualisiert und die Aktionäre mit seinem Bericht im Geschäftsbericht 2007/2008 ausführlich über seine Arbeiten informiert.
TOP 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Ablehnung
Begründung: Solange die Gesellschaft zur Ausgabe zusätzlicher Aktien ermächtigt ist, also Kapitalbedarf vorgibt, und der Eigenkapitalanteil an der Bilanzsumme nicht überhöht ist, solange besteht kein Grund zum Rückkauf eigener Aktien.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1.10.2008 bis 30.9.2009
Enthaltung
Begründung: Die Gesellschaft beschäftigt seit vielen Jahren den vorgeschlagenen Abschlussprüfer. Aus Sicht der SdK wäre es sinnvoll, wenn auch der Abschlussprüfer in einem gewissen Rhythmus gewechselt wird, so wie dies bei Aufsichtsräten auch der Fall ist.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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