Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 12.02.09



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Hauptversammlung der Infineon Technologies AG am 12.02.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Infineon Technologies AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2008, des zusammengefassten Lageberichts für die Infineon Technologies AG und den Infineon-Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2007/2008

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Ablehnung
Begründung: Der Verlust im Berichtsjahr (3,8 Mrd. Euro) bezieht sich zwar im wesentlichen über die Wertberichtigung bei der Qimonda AG auf das Speichergeschäft, umfasst aber auch das Logikgeschäft, dessen Verlust gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist. Da wiederum keine Ergebnisverbesserung erzielt werden konnte, kann keine Entlastung gewährt werden.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Ablehnung
Begründung: Das Unternehmen hat seit 2001 keine echten Konzernjahresüberschüsse mehr erzielt. Das Kapital wurde durch Verluste, überwiegend im Berichtsjahr, von 6,9 Mrd. in 2001 auf 2,1 Mrd. gemindert. Ursachen für die Verluste sind eine mangelnde Wettbewerbsfähigkeit, ein mehrmaliger Wechsel im Vorsitz des Vorstands und eine zu späte Abspaltung des Speichergeschäftes, die darüber hinaus aus heutiger Sicht nicht energisch genug betrieben wurde. Immerhin hält die Infineon AG heute noch 77% der Anteile an Qimonda, obwohl die Aktienemission schon 2006 stattfand. Die Aufsichtsräte haben es versäumt, auf durchgreifenden Maßnahmen zur Wettbewerbsfähigkeit zu bestehen und rechtzeitig die Abspaltung vom Speichergeschäft zu betreiben.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Da die KPMG schon seit Jahrzehnten die Infinion AG und vorher die entsprechende Division der Siemens AG geprüft hat, wäre ein Wechsel nötig. Aufgrund der aktuellen problematischen Situation sollte man jedoch zur Zeit von einem Wechsel absehen.

TOP 5
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Ablehnung
Begründung: Das Unternehmen hat nicht die finanziellen Mittel, um umfangreich eigene Aktien zurückzukaufen. Auch die Weitergabe von Aktien und Aktienoptionen nach den verschiedenen Programmen an Angestellte des Unternehmens hat keine sichtbaren Ergebnisse gezeigt, sondern nur Mitnahmeeffekte bewirkt. Eine weitere Verwässerung der Position der Aktionäre sollte nicht akzeptiert werden.

TOP 6
Reduzierung und Beschränkung des Bedingten Kapitals

Zustimmung
Begründung: Die Anpassung an den realistisch noch möglichen Bedarf an bedingtem Kapital aus Aktienoptionsprogrammen und Options- und Wandelanleihen ist sinnvoll.

TOP 7
Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals zur Weitergabe an Angestellte.

Ablehnung
Begründung: Aktien- und Aktienoptionsprogramme haben sich bei Infineon nicht positiv auf eine bessere Wachstums- und Ertragsentwicklung ausgewirkt. Dem Schaden der Aktionäre durch die Verwässerung ihres Anteils steht kein Nutzen gegenüber. Darüber wird die Vergabe von Aktien vom einmaligen Erreichen bestimmter Aktienkurse bestimmt, während die Aktionäre an einer nachhaltigen, positiven Ergebnisentwicklung interessiert sind.

TOP 8
Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2009 / II

Ablehnung
Begründung: Die Begebung neuer Aktien könnte dem Unternehmen in der aktuellen finanziellen Krise helfen, wenn ein glaubwürdiger Geschäftsplan potentiellen Investoren vorgelegt werden könnte, obwohl aus heutiger Sicht der anwendbare Kurs unter dem anteiligen Grundkapital von 2 Euro je Aktie liegen könnte. Aber die vorgesehene Aktienstückzahl entspricht ca. 32% aller Aktien. Bei einem Verkauf an einen Investor würde sich die aktuelle Besitzverteilung wesentlich ändern, ohne dass den Aktionären Gelegenheit gegeben wird, dies zu diskutieren oder gar abzulehnen. Der Antrag wird wegen der Höhe des geforderten genehmigten Kapitals abgelehnt.

TOP 9
Einführung des Infineon-Aktienoptionsplanes 2009

Ablehnung
Begründung: Wie unter TOP 5 bereits ausgeführt, haben vergleichbare Anreizprogramme bei Infineon keine Wirkung gezeigt. Ein Tausch „Mitnahmeeffekte gegen Verwässerung der Anteile“ ist für Aktionäre nicht akzeptabel. Wegen der Erfahrung in den vergangenen 7 Jahren ist der Vorschlag abzulehnen.

TOP 10
Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen

Zustimmung
Begründung: Die Zahl der evtl. auszugebenden Aktien wird auf 10% des Grundkapitals beschränkt, was akzeptabel ist.

TOP 11
Satzungsänderungen

Ablehnung
Begründung:
a) Die Anpassung der Größe des AR an die gesetzlich vorgesehene Mindestzahl erscheint sinnvoll.
b) Die vorgeschlagene Änderung des Wahlmodus gibt dem Versammlungsleiter verschiedene Alternativen zur Hand, die gegen die Interessen der Aktionäre eingesetzt werden können.
c) Einer Vereinfachung der Anmeldeaktivitäten und der Vollmachtserteilung für eine Hauptversammlung wird zugestimmt.
Da einem Teilpunkt der Satzungsänderungen nicht zugestimmt wird, muss der gesamte TOP abgelehnt werden.

TOP 12
Zustimmung zum Beherrschungsvertrag mit der Infinion Technologies Mantel 19 GmbH

Zustimmung
Begründung: Die Tochtergesellschaft wird zu 100% von der Infineon AG gehalten. Deshalb kann zugestimmt werden.

TOP 13
Zustimmung zum Beherrschungsvertrag mit der Infineon Technologies Dresden GmbH

Zustimmung
Begründung: Die Tochtergesellschaft wird zu 100% von der Infineon AG gehalten. Deshalb kann zugestimmt werden.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.