Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 03.02.09



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Hauptversammlung der WaveLight AG am 03.02.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der WaveLight AG für das Geschäftsjahr vom 1. August 2007 bis zum 31. Juli 2008 (Geschäftsjahr 2007/2008), der Lageberichte für die WaveLight AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007/2008 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007/2008

Noch offen
Begründung: Im Zusammenhang mit dem Verkauf der restlichen, nicht mehr zum Kerngeschäft zählenden Geschäftsbereiche mussten nochmals hohe Kosten verkraftet werden. Auch wurde das Ergebnis durch Einmaleffekte im Zusammenhang mit der Übernahme durch Alcon Inc. sehr negativ belastet. Die vom Vorstand betriebene Fokussierung des Geschäfts auf die Kernkompetenz Refraktivchirurgie entwickelte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr jedoch erfolgreich. Die Umsatzerwartungen wurden sogar überschritten. Nachfragebedarf besteht hingegen noch bei den aus Aktionärssicht heiklen Themenkomplexen „Beherrschungsvertrag“ und „Sonderprüfung“.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007/2008

Noch offen
Positiv ist zu vermelden, dass die nötige Restrukturierung und die richtige Konzentration des Unternehmens auf das zukunftsträchtige Geschäftsfeld Refraktivchirurgie vom Aufsichtsrat mitgetragen wurde. Ansonsten gilt es auch mit Blick auf die Entlastung des Aufsichtsrates und analog zu TOP 2, die Antworten auf die dort als kritisch benannten Sachverhalte abzuwarten.

TOP 4
Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. August 2008 bis zum 31. Dezember 2008

Zustimmung
Es spricht nichts gegen die Wahl der KPMG als Abschlussprüfer für ein weiteres Jahr.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.