Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 27.01.09



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Hauptversammlung der Siemens AG am 27.01.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate Governance- und des Vergütungsberichts sowie des Compliance-Berichts zum Geschäftsjahr 2007/2008

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Siemens Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs zum 30. September 2008

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 3
Verwendung des Bilanzgewinnes

Ablehnung
Begründung: Mit dem a.o. Ertrag aus dem Verkauf der Division Siemens VDO ist der Konzernjahresüberschuss von 4,0 Mrd. € auf 5,9 Mrd. € gestiegen. An diesem a.o. Ertrag sollten die Aktionäre beteiligt werden. Da auch der AR vorschlägt, seine Vergütung an den Konzernjahresüberschuss zu knüpfen (vgl. Top 11), kann man dies den Aktionären nicht verweigern.

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Allen Vorstandsmitgliedern die innerhalb der Zeit von 1999 bis Mai 2006 dem Vorstand angehörten können nicht entlastet werden, da sie entweder direkt oder indirekt über die Gesamthaftung des Vorstands für die Korruptionsvorgänge Verantwortung tragen. Alle ab Mai 2006 neue Vorstandsmitglieder werden als positivens Zeichen für einen Neuanfang bei Siemens entlastet.

TOP 5
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat, und hier insbesondere der Vorsitzende, haben die Neuorientierung vorangetrieben und durch ihren Einsatz einen noch größeren Schaden vermieden.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Der Wechsel von dem über Jahrzehnte tätigen Abschlussprüfer zu einem unabhängigen Abschlussprüfer war überfällig. Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Wahl der Ernst & Young AG, Stuttgart, sprechen.

TOP 7
Erwerb eigener Aktien

Ablehnung
Begründung: Der seit 1998 mit dem Kontragesetz möglich gewordene Rückkauf eigener Aktien und deren Weitergabe an Vorstände, Führungskräfte und Mitarbeiter, zum Teil mit sehr großen Abschlägen gegenüber dem Börsenkurs der Aktie, hat den Anteil der Aktionäre an dem Unternehmen verwässert, ohne die versprochene, nachhaltig gute Unternehmensentwicklung herbeizuführen. Es gab bei Siemens weder eine höhere Loyalität bei den Mitarbeitern noch eine ertragreiche Unternehmensexpansion. Dem Zuwachs an Vergütung bei den Organen und Mitarbeitern stand bei Siemens kein Nutzenzuwachs der Aktionäre gegenüber. Gerade Siemens ist ein prägnantes Beispiel für den Fehleinsatz eigener Aktien. Deshalb wird der Vorschlag abgelehnt.

TOP 8
Erwerb eigener Aktien mit Eigenkapitalderivaten

Ablehnung
Begründung: Die SdK vertritt die Meinung, das Kapital, das die Anleger dem Unternehmen zur Verfügung gestellt haben, für Vorstand und Aufsichtsrat unantastbar sein sollte. Es sollte weder an Organe und Mitarbeiter weitergegeben werden, noch sollte damit direkt oder über Derivative gehandelt werden (vgl. auch Top 7). Als Marktpartner hat das Unternehmen gegenüber den Aktionären einen faktischen Informationsvorteil. Auch dies begründet eine Ablehnung (vgl. Porsche/VW).

TOP 9
Schaffung eines genehmigten Kapitals

Zustimmung
Begründung: Der neuen Unternehmensführung soll die finanzielle Basis für ein nachhaltiges Unternehmenswachstum gegeben werden. Anzumerken ist jedoch, dass das Unternehmen das eingesetzte Kapital in den vergangenen 10 Jahren nur unterdurchschnittlich verwaltet hat, mit einer Umsatzschrumpfung, mit mangelnder Anpassung an Änderungen der Märkte, mit geringer Produktivität und überhöhten Akquisitionspreisen. Es besteht die Hoffnung, dass der neue Vorstand es besser macht.

TOP 10
Beschlussfassung zur Ausgabe von Wandel/Optionsanleihen

Zustimmung
Begründung: Um zukünftiges Wachstum über die eigenen Mittel hinaus zu ermöglichen, wird diesem Vorschlag zugestimmt. Allerdings gelten auch hier die unter Top 10 genannten Bedenken und Hoffnungen.

TOP 11
Neuregelung der AR-Vergütung

Ablehnung
Begründung: Die erfolgreichen Anstrengungen des Aufsichtsrat zur Neuorientierung, die in dieser Form einmalig waren, sollten mit einer zusätzlichen Einmalvergütung belohnt werden. Sie sind kein ausreichender Grund für eine generelle Steigerung der AR-Vergütung in dem vorgeschlagenen Ausmaß. Auch basiert die vorgeschlagene Regelung stark auf einer variablen Vergütung. Sie bietet damit keinen Anreiz zu einem konservativen Ergebnisausweis und strenger Kontrolle. Das vorgeschlagene Ergebnismodell stimmt in weiten Teilen mit dem Vergütungsmodell des Vorstandes überein. Die damit betonte Interessengleichheit von Vorstand und Aufsichtsrat entspricht nicht den Vorstellungen der SdK zur Überwachungsfunktion eines Aufsichtsrats. Die SdK lehnt generell eine am kurzfristigen Ergebnis orientierte Aufsichtsratsvergütung ab.

TOP 12
Satzungsänderung zu Wahlen in der Hauptversammlung

Zustimmung
Begründung: Der Vorschlag dient der Eindeutigkeit und der Vereinfachung des Wahlverfahrens.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.